26.06.2012 · Nachricht aus LGP · Arbeitsrecht
Will ein Arbeitnehmer geltend machen, er sei wegen eines durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbotenen Merkmals nachteilig behandelt worden, so muss er für alle Ansprüche auf Schadenersatz die Zweimonatsfrist des § 15 Abs. 4 AGG beachten. Wird eine Bewerbung abgelehnt, so beginnt die Frist nach Ansicht des BAG in dem Moment, in dem der Bewerber von der Benachteiligung Kenntnis erlangt.
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18.06.2012 · Fachbeitrag aus LGP · Kfz-Kosten
Ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch muss insbesondere Datum und Ziel der jeweiligen Fahrten ausweisen. Diesen Anforderungen ist nach Ansicht des BFH nicht entsprochen, wenn als Fahrtziele jeweils nur Straßennamen angegeben sind, auch wenn diese Angaben anhand nachträglich erstellter Auflistungen präzisiert werden.
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01.06.2012 · Fachbeitrag aus LGP · Mobile
Gute Nachrichten für unsere Abonnenten: Die myIWW App für die Nutzer von Smartphones und Tablet-PC mit dem Betriebssystem Android ist da. Laden Sie die App jetzt kostenlos herunter und lesen Sie ab sofort auch unterwegs die neueste Ausgabe und tagesaktuelle Informationen von „Löhne und Gehälter professionell“. Die myIWW App für Android können Sie unter folgendem Link herunterladen: www.iww.de/sl147 .
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01.06.2012 · Fachbeitrag aus LGP · Steuerticker
Im „Steuerticker“ bieten wir Ihnen die wichtigsten Trends, Urteile, Verwaltungsanweisungen und BMF-Schreiben zum Thema Lohnsteuer im Überblick.
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01.06.2012 · Fachbeitrag aus LGP · Dienstwagen
Leistet ein Arbeitnehmer zu den Leasingraten seines Dienstwagens monatlich Zuzahlungen, mindert sich dadurch sein zu versteuernder geldwerter Vorteil. Das FG Münster hat jetzt klargestellt, wie bei der Fahrtenbuchmethode gerechnet wird. Die Zuzahlungen mindern direkt den geldwerten Vorteil und nicht die Leasingraten (FG Münster, Urteil vom 28.3.2012, Az. 11 K 2817/11 E; Abruf-Nr. 121405 ).
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30.05.2012 · Nachricht aus LGP · Reisekosten
Übernachtet ein Fernfahrer in der Schlafkabine seines LKW, darf er die die tatsächlich angefallenen Aufwendungen steuerlich geltend machen. Liegen Einzelnachweise nicht vor, sind die tatsächlichen Aufwendungen zu schätzen. Außerdem darf der Fernfahrer für die Fahrten von der Wohnung zum LKW-Wechselplatz die Reisekosten abziehen, weil weder der LKW-Wechselplatz noch das Fahrzeug die Merkmale einer regelmäßigen Arbeitsstätte erfüllen.
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25.05.2012 · Nachricht aus LGP · Arbeitsrecht
Wirksam ist die Vereinbarung, nach der ein Arbeitnehmer einen auch privat nutzbaren Dienstwagen im Falle der Freistellung an den Arbeitgeber zurückgeben muss (BAG, Urteil vom 21.3.2012, Az. 5 AZR 651/10).
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