15.12.2025 · Fachbeitrag · Lehrvideo 92
Mit Zuwendungsnießbrauch nicht abzugsfähigen Unterhalt doch absetzen
| Eigentlich jedes Kind erhält von den Eltern Unterhalt in Form von Sach- oder Geldleistungen. Das Problem daran ist, dass sich der Unterhalt grundsätzlich nicht von der Einkommensteuer absetzen lässt. Doch das muss nicht sein. Denn wenn die Eltern ein Vermietungsobjekt besitzen, lässt sich über eine Gestaltung mittels Zuwendungsnießbrauch der eigentlich nicht abzugsfähige Unterhalt doch absetzen; und das sogar ohne Höchstbeträge und auch bei minderjährigen Kindern. Lehrvideo 92 zeigt Ihnen, wie das Gestaltungsmodell funktioniert. |
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