25.07.2023 · Fachbeitrag · Lehrvideo 50
Steuerbilanz ändern: So nutzen Sie Wahlrechte optimal aus
Bei der Bilanzänderung wird ein richtiger Bilanzposten durch einen anderen ebenfalls zulässigen Bilanzposten ersetzt. Es geht also insbesondere darum, wie Bilanzierungswahlrechte rückwirkend anders ausgeübt werden können – z. B. um die Steuernachzahlung nach einer Betriebsprüfung zu drücken. Was die Voraussetzungen für die Bilanzänderung sind und wie sie gelingt, zeigt Ihnen Video Nr. 50 aus der LGP-Lehrvideo-Reihe.
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