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  • 18.11.2021 · Fachbeitrag · Lehrvideo 13

    Fotovoltaikanlage: Liebhaberei auf Antrag!

    | Bereits mit Schreiben vom 02.06.2021 eröffnete das BMF die Möglichkeit, kleine Photovoltaikanlagen und Blockheizkraftwerke vollkommen ohne steuerliche Relevanz zu betreiben. Auf einfachen Antrag konnte geltend gemacht werden, dass die Anlagen ohne Gewinnerzielungsabsicht betrieben werden und es sich deshalb um eine steuerlich unbeachtliche Liebhaberei handelt. Nun hat das BMF nachgelegt. Das bisherige BMF-Schreiben wurde aufgehoben und mit Datum vom 29.10.2021 wurde ein neues BMF-Schreiben erlassen. Hierin wurden nicht nur die Antragsvoraussetzungen und Fristen für eine Antragstellung enger gefasst, sondern es wurde auch der Kreis der begünstigten Anlagen reduziert. Das Lehrvideo Nr. 13 bringt Sie auf den aktuellen Stand. |

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