12.12.2017 · Nachricht aus KP · Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung
Das FG Kiel hat entschieden, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig im Sinne des § 356 Abs. 2 FGO ist, wenn sie – entgegen dem Wortlaut des
§ 357 Abs. 1 S. 1 AO – nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Einreichung des Einspruchs hinweist (FG Schleswig-Holstein 21.6.17, 5 K 7/16, Abruf-Nr. 197536 ).
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12.12.2017 · Nachricht aus KP · Vorläufigkeitsvermerke
Ein manuell gesetzter Vorläufigkeitsvermerk nach § 165 Abs. 1 S. 1 AO verliert seine Gültigkeit, wenn er in einem nachfolgenden Änderungsbescheid neben einem maschinell gesetzten Vorläufigkeitsvermerk nach
§ 165 Abs. 1 S. 2 AO lediglich mit einem Hinweis auf die Rechtsnorm (§ 165 Abs. 1 S. 1 AO) „wiederholt“ wird, ohne (erneut) Grund und Umfang der Vorläufigkeit i. S. des § 165 Abs. 1 S. 1 AO im Erläuterungsteil anzugeben (FG Rheinland-Pfalz 22.8.17, 3 K 2227/15, Abruf-Nr. ...
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12.12.2017 · Nachricht aus KP · Steuerfestsetzung
Die Festsetzung eines Verspätungszuschlags gemäß § 152 AO ist nicht zulässig, wenn die Steuererklärung, wegen deren verspäteter Abgabe ein Verspätungszuschlag festgesetzt werden soll, zu einer Steuerfestsetzung von 0,00 EUR führt (BFH 31.5.17, I R 37/15, Abruf-Nr. 197349 ).
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12.12.2017 · Fachbeitrag aus KP · Berufsgeheimnis
Am 9.11.17 ist das „Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Geheimnissen bei der Mitwirkung Dritter an der Berufsausübung schweigepflichtiger Personen“ in Kraft getreten (BGBl I 17, 3618). Das Gesetz schafft für Steuerberater und andere Geheimnistr äger mehr Rechtssicherheit, wenn sie externe Dritte in ihre Berufsausübung einbeziehen. Bisher befand sich dieser Personenkreis in einer rechtlichen Grauzone und war immer der Gefahr ausgesetzt, sich wegen der Verletzung des ...
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12.12.2017 · Fachbeitrag aus KP · Auskunftsrechte
Die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige und Steuerberater wurden in den letzten Jahren stetig erhöht. Deshalb fordern Experten umgekehrt eine Erweiterung der Auskunfts- und Informationsrechte der Steuerpflichtigen. Sowohl eine Umsatzsteuer-Anrufungsauskunft als auch die EU DSGVO könnten einiges in Bewegung bringen. Prof. Dr. Roman Seer, Lehrstuhlinhaber für Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum und Vorstandsvorsitzender der Berliner Steuergespräche e. V., findet, dass dies ...
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12.12.2017 · Fachbeitrag aus KP · Steuerberatungsgesetz
Welcher Steuerberater kennt das nicht: die Leistung wurde erbracht und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt, die Zustellung scheitert aber, weil der Auftraggeber unbekannt verzogen ist. Da der Berater sein Honorar nur aufgrund einer dem Auftraggeber mitgeteilten Berechnung fordern kann
(§ 9 Abs. 1 StBVV), kann der Gebührenanspruch nicht eingeklagt werden.
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12.12.2017 · Fachbeitrag aus KP · Digitale Kanzlei
Die Automatisierung der Buchhaltung, digitaler Datenaustausch und neue Anbieter am Markt – die Veränderungsgeschwindigkeit nimmt rasant zu. Es handelt sich um exponentielles Wachstum, das sich auch auf die Arbeitsfelder in Kanzleien auswirken wird. Höchste Zeit also, die Kanzlei auf neue digitale Beine zu stellen, bevor Amazon, Google & Co. Ihnen die Butter vom Brot nehmen. Der Königsweg ist mehr Beratung.
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12.12.2017 · Fachbeitrag aus KP · Entzug der Zulassung
Die Zulassung als Rechtsanwalt ist zu versagen, wenn der Betroffene sich unwürdig verhalten hat. Strebt er anschließend die Wiederzulassung an, muss der Bewerber eine Wohlverhaltensphase erfolgreich durchgestanden haben (OLG Hamm 14.7.17, 1 AGH 28/17, Urteil unter dejure.org ).
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06.12.2017 · Fachbeitrag aus KP · Steuerstrafrecht
Der BGH hat mit Beschluss vom (13.7.16, 1 StR 108/16, Abruf-Nr. 190549 ) unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass die Tatbestandsalternative der Absatzhilfe bei der Steuerhehlerei gemäß
§ 374 Abs. 1 AO eines Absatzerfolgs bedarf. Fehlt dieser, kommt nur eine versuchte Steuerhehlerei in Betracht. Die Entscheidung beleuchtet über diese Rechtsprechungsänderung hinaus weitere praxisrelevante Aspekte der Steuerhehlerei.
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15.11.2017 · Nachricht aus KP · Formvorschriften
Die Regelung, nach der bei Betriebseinnahmen von weniger als 17.500 EUR der Steuererklärung anstelle des Vordrucks eine formlose Gewinnermittlung beigefügt werden durfte, besteht nicht mehr fort. Auf Antrag kann das Finanzamt entsprechend § 150 Abs. 8 der AO in Härtefällen auf die Übermittlung der standardisierten Einnahmenüberschussrechnung nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung verzichten (BMF 9.10.17, IV C 6 – S 2151/16/10001 :11).
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