15.05.2019 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Kanzleiführung
Vereinbarung über die elektronische Einreichung von Jahresabschlussdaten beim Betreiber des Bundesanzeigers
Nach 325 HGB sind die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft verpflichtet, den Jahresabschluss und weitere Angaben beim Betreiber des Bundesanzeigers elektronisch einzureichen (§ 325 Abs. 1 HGB).
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