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  • 20.10.2016 · Download · Downloads · Alle Steuerzahler

    Einspruch: Geldwerten Vorteil für private Taxinutzung günstigst versteuern

    Alle Taxifahrer, die ein Taxi auch privat nutzen, sollten sich bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils auf einen Musterprozess beim BFH berufen. Er muss darin klären, ob sich die Bemessungsgrundlage nach der besonderen – und steuerzahlergünstigen – Preisliste für Taxi und Mietwagen richtet oder nach der allgemeinen Preisempfehlung des Herstellers. SSP wappnet Sie für Auseinandersetzungen mit dem Finanzamt mit diesem Mustereinspruch.

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