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  • 31.08.2018 · Musterverträge und -schreiben · Downloads · Alle Steuerzahler

    Kostenanteil des Mieters

    Auch der Mieter einer Wohnung kann die Steuerermäßigung nach § 35a EStG beanspruchen, wenn die von ihm zu zahlenden Nebenkosten Beträge umfassen, die für ein haushaltsnahes Beschäftigungsverhältnis, für haushaltsnahe Dienstleistungen oder für handwerkliche Tätigkeiten geschuldet werden. Der Anteil des Mieters an den vom Vermieter unbar gezahlten Aufwendungen muss dazu entweder aus der Jahresabrechnung hervorgehen oder durch eine Bescheinigung des Vermieters oder seines Verwalters nachgewiesen werden. Ein Muster einer solchen Bescheinigung haben wir für Sie vorbereitet.

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