01.09.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Außergewöhnliche Belastungen
Am 6.6.02 hatte der BFH entschieden, dass die
gegen gesondertes Entgelt erbrachten Geschäftsführungs- und
Vertretungsleistungen eines Gesellschafters gegenüber seiner
Personengesellschaft umsatzsteuerbaren Leistungsaustausch darstellen
(BStBl II 03, 36). Um betroffenen Unternehmen eine Umstellung ihrer
Rechtsbeziehungen zu ermöglichen, hatte das BMF eine
Übergangsfrist bis zum 30.6.03 gewährt (BMF 13.12.02, GStB
03, R 7). Diese Frist wurde nun verlängert (BMF 17.6.03, GStB 03,
R ...
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01.09.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Europäischer Gerichtshof/Bundesfinanzministerium
Nach deutschem Umsatzsteuerrecht kommt für
künstlerisch tätige Personengruppen der ermäßigte
Steuersatz oder die Umsatzsteuerfreiheit in Betracht, während
für gleichartige Leistungen eines Einzelkünstlers der
Regelsteuersatz gilt. Der BGH hatte am 5.4.00 (UR 00, 286) dem EuGH
insofern die Frage vorgelegt, ob die in der 6. EG- Richtlinie (EG- RL)
für bestimmte kulturelle Dienstleistungen vorgesehene
Steuerbefreiung nicht auch für Einzelpersonen Gültigkeit
haben müsse. Der ...
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01.09.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Gesetzgebung
Der Finanzausschuss hat am 2.7.03 dem
Gesetzentwurf zum „Kleinunternehmerförderungsgesetz und zur
Verbesserung der Unternehmensfinanzierung - KFG“ in einer
geänderten Fassung zugestimmt. Der Bundesrat hat das Gesetz, das
in diesem Beitrag kurz vorgestellt wird, am 11.7.03 verabschiedet. Das
Gesetz tritt mit Wirkung vom 1.1.03 in Kraft. Sofern die
steuerrechtliche Anwendung hiervon abweicht, wird nachfolgend darauf
jeweils gesondert eingegangen. Gleich einleitend sei ...
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzministerium
Mit seinem Schreiben vom 4.6.03 (BStBl I, 366) hat
das BMF zu vielen Zweifelsfragen Stellung genommen, die sich im
Zusammenhang mit dem steuerlichen Einlagekonto und dem so genannten
Sonderausweis ergeben. Nachfolgend sollen die wesentlichen Inhalte des
Schreibens mit Beispielsfällen dargestellt werden.
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzministerium
Wer ein Gebäude herstellt und beabsichtigt,
dieses umsatzsteuerpflichtig zu vermieten, kann die Vorsteuer aus den
Eingangsleistungen in der Bauphase auch dann abziehen, wenn er das
Objekt später - ganz oder teilweise - umsatzsteuerfrei
vermietet. Maßgebend ist nämlich nicht die tatsächliche
Verwendung, sondern die Verwendungsabsicht. Eine Korrektur der
Vorsteuer erfolgt erst später über § 15a UStG. So
lässt sich ein Erlass vom 24.4.03 zusammenfassen, mit dem das BMF
nun auf die ...
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzhof
In einem Aussetzungsverfahren hat der BFH
entschieden, dass ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit
eines Steuerbescheides für das Jahr 1997 bestehen, mit dem das FA
Einkommensteuer auf Spekulationsgewinne aus dem Verkauf von
Wertpapieren festgesetzt hat (BFH 11.6.03, IX B 16/03). (Abruf-Nr. 031491)
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzhof
Erwirbt ein Ehegatte eine Eigentumswohnung am
Beschäftigungsort des anderen Ehegatten und vermietet er ihm diese
Wohnung im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung zu
fremdüblichen Bedingungen, so liegt kein Gestaltungsmissbrauch
i.S. des § 42 AO vor (BFH 11.3.03, IX R 55/01). (Abruf-Nr. 031379)
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Personengesellschaften
* Herr Großbölting und Herr Dr.
Schnieder sind Partner der Kanzlei Mönig, Krollzig, Ries, Richter,
Schnieder, Goez in Münster und Berlin (www.grossboelting.de)
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Europäischer Gerichtshof
Nach bisheriger Ansicht stellt die Nutzung der
privaten Wohnung im ansonsten unternehmerisch eingesetzten Gebäude
einen steuerfreien und nicht optionsfähigen Umsatz dar, so dass
aus den Eingangsleistungen für die Privatwohnung kein
Vorsteuerabzug möglich war. Der BFH hatte jedoch Zweifel an diesem
Ergebnis und den EuGH da- her am 25.5.00 gefragt, ob die Steuerfreiheit
und der daraus resultierende partielle Vorsteuerausschluss mit dem
Gemeinschaftsrecht vereinbar sei (vgl. GStB 01, ...
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus GStB · Organschaft
Mit dem Steuervergünstigungsabbaugesetz
(StVergAbG) ist die so genannte Mehrmütterorganschaft ab dem
Veranlagungszeitraum 2003 entfallen. Sofern die
Mehrmütterorganschaft insbesondere genutzt wurde, um Verluste
eines Tochterunternehmens an die Obergesellschaften zu transferieren,
muss nun nach Alternativgestaltungen gesucht werden. Der folgende
Musterfall gibt entsprechende Hinweise.
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