03.08.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
Der Kauf eines Fahrzeugs für das Unternehmen erfolgt häufig „von privat“ oder „differenzbesteuert“ ohne Vorsteuerabzugsmöglichkeit. Verlässt ein solches Fahrzeug später wieder das Unternehmen, kommt es darauf an: Ein Verkauf wäre umsatzsteuerpflichtig, während eine Entnahme gemäß § 3 Abs. 1b S. 2 UStG unbesteuert bliebe. Das auf dieser Differenzierung basierende „Entnahme-Verkaufs-Modell“ funktioniert aber nur, wenn eine dokumentierte Entnahmehandlung vorliegt.
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03.08.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Ehescheidung
Die Aufteilung des Vermögens bei einer Ehescheidung kann bei Immobilien schnell die Veräußerungsgewinnbesteuerung nach § 23 EStG auslösen. Hier sind konkrete Vermeidungsstrategien gefragt.
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03.08.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Portfoliobezogene Beratung
Der BFH hat dem EuGH gerade taufrisch die Rechtsfrage vorgelegt, ob außenstehende Berater, die Kapitalanlagegesellschaften (KAG) beim Kauf und Verkauf von Wertpapieren für die von der KAG verwalteten Sondervermögen beraten, umsatzsteuerpflichtige oder - wie die KAG selbst - steuerfreie Leistungen bei der Fondsverwaltung erbringen. Sollte der EuGH hier für eine Steuerpflicht votieren, würden sich die Kosten für die KAG durch die dann nicht abziehbaren Vorsteuern deutlich erhöhen.
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03.08.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Betriebsveräußerung
Enthält ein Veräußerungsgewinn i.S. von § 16 EStG sowohl ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte, als auch dem Teileinkünfteverfahren unterliegende mit dem Normaltarif zu versteuernde Gewinnanteile, ist der Freibetrag vorrangig bei den nicht tarifbegünstigten Gewinnanteilen abzuziehen.
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03.08.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
Der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb eines Wirtschaftsguts setzt grundsätzlich voraus, dass das Wirtschaftsgut für das eigene Unternehmen genutzt oder entgeltlich überlassen wird. Bei einem entgeltlich erworbenen Mandantenstamm soll aber ausnahmsweise auch eine unentgeltliche Überlassung (hier: an die eigene Personengesellschaft) reichen, wenn sich der unternehmerische Bezug aus der besonderen unternehmensspezifischen Qualität des Wirtschaftsguts ergebe.
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03.08.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Investitionsabzugsbetrag
Das FG Niedersachsen hat der Finanzverwaltung wieder einmal „eine Abfuhr erteilt“ und bezüglich des Zinslaufs nach Aufgabe der Investitionsabsicht ein für Steuerzahler günstiges Urteil gefällt. Anders als das BMF (8.5.09, IV C 6 - S 2139 b/07/10002, BStBl I 09, 633, Tz. 72) stuft das Gericht die Aufgabe der Investitionsabsicht im Rahmen des § 7g EStG als ein rückwirkendes Ereignis ein. Damit beginnt der Zinslauf erst 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem der Steuerzahler seine ...
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03.08.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Repräsentationsaufwendungen
Der Aufwand für einen 28 Jahre alten Jaguar E-Type darf den Gewinn selbst dann nicht mindern, wenn der Oldtimer ausschließlich für gelegentliche Kundenbesuche genutzt wird. Aufwand dieser Art ist als unangemessener Repräsentationsaufwand anzusehen, der unter das Abzugsverbot des § 4 Abs. 5 Nr. 4 EStG fällt (FG Baden-Württemberg 28.2.11, 6 K 2473/09, NZB BFH I B 42/11).
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05.07.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Zuständigkeitswechsel
Seit über zwei Jahren ist nun der VI. Senat des BFH für Revisionsverfahren im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen zuständig, der insbesondere im Bereich der Heilbehandlungskosten in vielen Fällen eine für Steuerpflichtige günstigere Rechtsauffassung vertritt.
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05.07.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Bundesfinanzministerium
Mit dem JStG 2010 wurden die Steuerschuldnerschaftstatbestände des § 13b UStG ab dem 1.1.11 deutlich erweitert. Das BMF hat jüngst ausführlich zu den „Neufällen“ Stellung genommen und den UStAE entsprechend überarbeitet (BMF 4.2.11, IV D 3 - S 7279/10/10006). Mit der Aufnahme in den Katalog des § 13b UStG ändert sich für diese Umsätze regelmäßig der Steuerentstehungs- und damit der Deklarationszeitpunkt.
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05.07.2011 · Fachbeitrag aus GStB · Der praktische Fall
Seit dem 2.5.11 liegt endlich der Entwurf des neuen Umwandlungssteuererlasses vor. Die praktischen Auswirkungen des Entwurfs auf die Verschmelzung von Kapitalgesellschaften haben wir anhand eines Musterfalls dargestellt.
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