21.11.2014 · Fachbeitrag aus GStB · Kapitalgesellschaften
Bei der Vereinbarung und Formulierung von Poolvereinbarungen mit disquotalen Gewinnverteilungen ist besondere Vorsicht geboten. Es sind nicht nur diverse zivilrechtliche und gesellschaftsrechtliche, sondern auch steuerliche Restriktionen zu beachten, wenn man dieses Gestaltungsmittel rechtssicher in die Tat umsetzen will (zu den vielfältigen Einsatzmöglichkeiten dieses Modells vgl. bereits GStB 14, 393).
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18.11.2014 · Fachbeitrag aus GStB · Steuerticker
Der BFH hat kürzlich entschieden, dass Eltern für ein Kind, das während eines dualen Studiums einen Abschluss in einer studienintegrierten praktischen Ausbildung erlangt, einen Anspruch auf Kindergeld auch noch bis zum nachfolgenden Bachelorabschluss im gewählten Studiengang haben (BFH 3.7.14, III R 52/13, Abruf-Nr. 172680 ). In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie auf brandaktuelle Neuerungen hin, die Sie in Ihrem Berufsalltag kurzfristig umsetzen müssen.
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14.11.2014 · Nachricht aus GStB · Abgrenzung Freiberufler/Gewerbetreibender
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte darüber zu entscheiden, ob die Berufstätigkeit eines Politikberaters als freiberuflich oder als gewerblich einzustufen ist. Im Streitfall konnte sich der Kläger, der als Freiberufler gelten wollte, nicht durchsetzen. Sein Berufsbild sei weder als wissenschaftlich noch als schriftstellerisch zu qualifizieren, noch entsprach sie dem Berufsbild eines Journalisten – so der BFH (14.5.14, VIII R 18/11).
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14.11.2014 · Nachricht aus GStB · Kindergeld
Der III. Senat des Bundesfinanzhofs hat aktuell entschieden, dass Eltern unter bestimmten Umständen für ein Kind, das freiwilligen Wehrdienst leistet, Kindergeld erhalten können (BFH 3.7.14, III R 53/13). Voraussetzung dafür ist, dass das Kind im Rahmen des Wehrdienstes für einen militärischen oder zivilen Beruf ausgebildet wird (Bsp. Heranführung an die Offizierslaufbahn, Ausbildung zum Rettungssanitäter oder zum Kraftfahrer).
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07.11.2014 · Nachricht aus GStB · Bundesverfassungsgericht muss klären
Der VI. Senat des BFH hat dem Bundesverfassungsgericht folgende Frage vorgelegt: Ist es mit dem Grundgesetz vereinbar, dass nach § 9 Abs. 6 EStG Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, keine Werbungskosten sind, wenn diese Berufsausbildung oder dieses Erststudium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet (BFH 17.07.14, VI R 2/12 und VI R 8/12).
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30.10.2014 ·
Checklisten aus GStB · Downloads · Alle Steuerzahler
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30.10.2014 · Fachbeitrag aus GStB · Werbungskosten
Aufwendungen, die einem Arbeitnehmer durch eine beruflich begründete Bewirtung von Personen entstehen, können grundsätzlich als Werbungskosten abgezogen werden, da sie durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sind. Allerdings sind über § 9 Abs. 5 EStG die Abzugsbeschränkungen sinngemäß zu beachten, die für geschäftlich veranlasste Bewirtungsaufwendungen gelten. Danach kommt ein Abzug nur bis zur Höhe von 70 % der Aufwendungen in Betracht, und dies auch nur dann, wenn bestimmte ...
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30.10.2014 · Fachbeitrag aus GStB · Gesellschafter-Geschäftsführer
Was die Gesetzgebung nicht schafft, bekommt der I. Senat des BFH inzwischen mit seiner jüngsten Rechtsprechung zur verdeckten Gewinnausschüttung hin: Bei Pensionsabfindungen droht betroffenen Gesellschafter-Geschäftsführern (GGf) unter Umständen eine Besteuerung von 100 % und mehr. Kann das richtig sein? Wie man sich davor schützen kann, wird nachfolgend analysiert.
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30.10.2014 · Fachbeitrag aus GStB · Abgeltungsteuer
Der BFH hat erstmals geklärt, unter welchen Voraussetzungen bei Darlehen zwischen Angehörigen bzw. bei einer Gesellschafterfremdfinanzierung an Stelle des Abgeltungsteuersatzes von 25 % der Regelsteuersatz zur Anwendung kommt. Während der BFH bei der Gesellschafterfremdfinanzierung bei Beteiligungen von mindestens 10 % den Abgeltungsteuersatz grundsätzlich ausschließt, reicht ihm bei Darlehen zwischen Angehörigen die Angehörigeneigenschaft i.S. des § 15 AO nicht aus, um den ...
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30.10.2014 · Fachbeitrag aus GStB · Kapitalgesellschaften
Auch im Fall einer Nachtragsliquidation ist der Veräußerungsverlust nach § 17 EStG in dem Zeitpunkt realisiert, in dem mit einer Auskehrung von Gesellschaftsvermögen nicht mehr zu rechnen ist (BFH 1.7.14, IX R 47/13). Fallen danach noch Aufwendungen an, die den Verlust erhöhen, so handelt es sich um ein Ereignis, das steuerliche Rückwirkung hat (§ 175 Abs. 1 Nr. 2 AO).
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