29.07.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Aus Alt mach Neu
Die Finanzverwaltung hat ausführlich zur Anwendung von § 35a EStG Stellung genommen. Diese Anwendungsgrundsätze sind an zentralen Stellen insbesondere durch BFH-Rechtsprechung überholt. Bereits jetzt sind die aktuellen Entscheidungen in der Veranlagung mit Billigung der Finanzverwaltung anwendbar. So können die Schornsteinfegerkosten wieder voll angesetzt werden (BMF 10.1.14, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :004, Abruf-Nr. 140388 ).
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22.07.2015 · Nachricht aus GStB · IWW Online-Seminar
Am 8.7.15 hat die Regierung den neuen Gesetzentwurf zur Anpassung des ErbStG vorgelegt. Die gute Nachricht ist, dass der Gesetzgeber von einer Rückwirkung absieht! Die alten Regelungen können daher bis zum Inkrafttreten des neuen Gesetzes – also spätestens am 30.6.16 – weiter angewendet werden. Sie müssen jetzt überprüfen, ob das Betriebsvermögen Ihres Mandanten besser noch vor der Reform oder erst später nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes auf die nächste Generation übertragen ...
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22.07.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Geschäftsführer-Versorgung
Das erste „Duell“ unserer Beitragsreihe zur Betriebsprüfungsfalle „Pensionszusage“ beschreibt eine Auseinandersetzung, die im Rahmen einer Betriebsprüfung mit dem hinzugezogenen Fachprüfer geführt werden musste. Der Fachprüfer wollte der Pensionszusage die zivilrechtliche Wirksamkeit versagen und die bisher gebildeten Pensionsrückstellungen von rund 620 TEUR gewinnerhöhend auflösen. Der GmbH drohte daher eine Steuernachzahlung von ca. 186 TEUR. Inklusive der fälligen Zinsen ...
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22.07.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuerzahler
Wurden Unternehmer in 2014 im EU-Ausland mit ausländischer Umsatzsteuer belastet und möchten sie diese wieder erstattet haben, muss der Antrag spätestens am 30.9.2015 in elektronischer Form beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eingehen. Eine Fristverlängerung wird nicht gewährt.
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22.07.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Anhängiges Verfahren
Der Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge zur Basisabsicherung ist nicht um Zahlungen zu kürzen, die von der Krankenkasse im Rahmen eines „Bonusprogramms“ gezahlt werden. Dies ist zumindest die Ansicht des FG Rheinland-Pfalz (28.4.15, 3 K 1387/14, n.rkr., Abruf-Nr. 144829 ).
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21.07.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Verschreibung von Medikamenten
Eine Ärzte-GbR, die an Kassenpatienten mehr Medikamente verschrieben hat als im Richtgrößenvolumen vorgesehen, darf eine Rückstellung bilden, um drohende Rückforderungsansprüche der Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) bei der Ermittlung des Gewinns zeitnah zu berücksichtigen (BFH 5.11.14, VIII R 13/12, Abruf-Nr. 176690 ).
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21.07.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Der praktische Fall
Unternehmer, die Bauleistungen an Bauträger erbracht haben, dürfen vorerst nicht nach § 27 Abs. 19 UStG rückwirkend zur Zahlung der auf ihre Leistungen angefallenen Umsatzsteuer herangezogen werden. Diese steuerzahlerfreundliche Entscheidung des Finanzgerichts lässt betroffene Unternehmer zunächst einmal aufatmen (FG Berlin-Brandenburg 3.6.15, 5 V 5026/15).
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20.07.2015 · Nachricht aus GStB · Zwangsläufigkeit
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat klargestellt, dass Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau einer Motoryacht dem Steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen und deshalb nicht als außergewöhnliche Belastung i.S. des § 33 EStG zu berücksichtigen sind (BFH 2.6.15, VI R 30/14).
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09.07.2015 · Nachricht aus GStB · außergewöhnliche Belastungen
Der VI. Senat des Bundesfinanzhofs hat entschieden, dass Aufwendungen für die Adoption eines Kindes keine außergewöhnlichen Belastungen i.S. von § 33 EStG sind. Der BFH hat damit seine frühere Rechtsauffassung nochmals bekräftigt, wonach der Entschluss zur Adoption nicht auf einer Zwangslage, sondern auf einer freiwilligen Entscheidung beruhe (BFH 10.3.15, VI R 60/11).
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07.07.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Fuhrpark
Die dem Leasingnehmer kurz vor Vertragsende eingeräumte Möglichkeit, den „teuer“ geleasten Pkw zu einem weit unter dem Verkehrswert liegenden Preis selbst anzukaufen oder einen Dritten als Käufer zu benennen, stellt ein entnehmbares betriebliches Wirtschaftsgut dar, wenn die Leasingraten zuvor als Betriebsausgaben abgezogen worden sind. Nimmt der Leasingnehmer das Angebot an, hat er die Differenz zwischen Teilwert und vereinbartem Restwert zu versteuern. Mit dieser Klarstellung hat der ...
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