25.05.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Unternehmenskauf
Durch das sog. Treuhandmodell kann eine zivilrechtlich existente Personengesellschaft für ertragsteuerliche Zwecke negiert werden. Mangels des erforderlichen zweiten Mitunternehmers liegt keine Mitunternehmerschaft vor. Diese Rechtsfolgen treten auch bei der Gewerbesteuer ein. In der Praxis wird das Treuhandmodell vorrangig zur ertragsteuerlichen Konsolidierung genutzt. D. h. es werden organschaftsähnliche Wirkungen erzeugt. Bei entsprechender Vertragsgestaltung kann auch ein ...
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25.05.2016 · Fachbeitrag aus GStB · EU- und Non-EU-Geschäft
Die Finanzverwaltung hat sich erstmals zu der Frage positioniert, welche Folgen es für die Steuerbefreiung einer innergemeinschaftlichen Lieferung oder Ausfuhrlieferung hat, wenn Lieferant und Kunde den Transportweg aufteilen und jeder für ein Teilstück die Verantwortung übernimmt (BMF 7.12.15, III C 2 - S 7116-a/13/10001/III C 3 - S 7134/13/10001, BStBl I 15, 1014).
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25.05.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Gewinnverzichtsmodell
Immer wieder kommt es vor, dass ein Gesellschafter, der einen Anteil an einer Sozietät erwirbt, den Kaufpreis nicht sofort aus eigenen Geldmitteln bezahlt, sondern aus künftigen Gewinnen aus dem erworbenen Gesellschaftsanteil. Regelmäßig stellt sich hier die Frage, ob der Altgesellschafter – wenn der Veräußerungsgewinn nicht begünstigt ist – diesen bereits bei Anteilsübergang oder erst bei Zufluss des Geldes zu versteuern hat und wie hoch die Gewinne der Neugesellschafter in der ...
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17.05.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Übertragung von GmbH-Anteilen
Aktuell hat der 9. Senat des FG Münster entschieden, dass körperschaftsteuerliche Verlustvorträge auch dann gemäß § 8c KStG wegfallen, wenn Anteile im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übergehen (FG Münster 4.11.15, 9 K 3478/13 F, Abruf-Nr. 146702 ; Rev. BFH: I R 6/16). Allein der Umstand der vorweggenommenen Erbfolge rechtfertige auch keine Billigkeitsmaßnahme gemäß § 163 AO).
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17.05.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Erschließungsmaßnahmen und Umsatzsteuer
Führen Bauleistungen eines Unternehmers aufgrund eines mit der Stadt abgeschlossenen Erschließungsvertrags zur Herstellung von Erschließungsanlagen auf den hierfür vorgesehenen Erschließungsflächen, erbringt der Unternehmer nach Auffassung des FG M ünster eine Werklieferung nach § 3 Abs. 4 UStG an die Stadt. Der dadurch mittelbar bei den Eigentümern eintretende Vorteil der Bebaubarkeit ihrer Grundstücke rechtfertigt danach nicht die Annahme einer gesonderten sonstigen Leistung (FG ...
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13.05.2016 · Nachricht aus GStB · Betriebsvermögen
Die Nutzungsausfallentschädigung für ein Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens ist selbst dann im vollen Umfang Betriebseinnahme, wenn das Wirtschaftsgut teilweise auch privat genutzt wird (BFH 27.1.16, X R 2/14).
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10.05.2016 · Nachricht aus GStB · Betriebsgrundstück
Bebaut ein Unternehmer ein betrieblich genutztes Grundstück, das ihm zusammen mit seinem Ehegatten gehört, sind Wertsteigerungen der dem Ehegatten gehörenden Grundstückshälfte nicht einkommensteuerpflichtig. Hieraus können sich erhebliche steuerliche Vorteile im Hinblick auf die Absetzungen für Abnutzung (AfA) ergeben. Übertragen die Ehegatten z.B. später das gemeinsame Grundstück auf ihren Sohn, der den Betrieb des Vaters fortführt, kann für nur einmal angefallene Baukosten die AfA ...
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10.05.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Gesellschafter-Geschäftsführer
Laut FG Münster führen Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge nicht nur bei nominellen, sondern auch bei faktischen Gesellschafter-Geschäftsführern einer GmbH grundsätzlich zu verdeckten Gewinnausschüttungen (FG Münster 27.1.16, 10 K 1167/13 K,G,F, Abruf-Nr. 185205 ).
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10.05.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Unterhaltszahlungen
Zu den Bezügen einer unterhaltsberechtigten Person, die die als außergewöhnliche Belastung abziehbaren Unterhaltsleistungen mindern, gehört auch das gesamte Elterngeld. Die Minderung tritt gemäß § 33a Abs. 1 S. 5 EStG damit nicht nur in dem Maße ein, in dem das vereinnahmte Elterngeld den monatlichen Sockelbetrag von 300 EUR übersteigt, sondern in vollem Umfang (so zumindest FG Münster 26.11.15, 3 K 3546/14 E, rkr.; so auch schon FG Sachsen 21.10.15, 2 K 1175/15, rkr.).
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04.05.2016 · Fachbeitrag aus GStB · Vermietungseinkünfte
Bei der Vermietung und Verpachtung von Grundstücken fallen häufig bereits Aufwendungen an, bevor die ersten Einnahmen erzielt werden. Doch selbst wenn es letztlich nicht zur beabsichtigten Einkunftserzielung kommt, können solche Aufwendungen ggf. als „vergebliche Werbungskosten“ abgezogen werden. Und selbst nach der Veräußerung des Mietobjekts müssen weiter anfallende Finanzierungskosten steuerlich nicht zwingend „unter den Tisch fallen“. Hier gilt es, seine Mandanten detailliert ...
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