15.12.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Vermietung und Verpachtung
Verstirbt ein Steuerpflichtiger und gehört zu seinem Nachlass ein vermietetes Grundstück, treten in der Praxis vielfältige Probleme auf. Vielfach ist die Erbengemeinschaft bestrebt, das Mietobjekt alsbald zu verkaufen; was schnell zur „Steuerfalle“ werden kann. Werden im Zuge der Vermögensverteilung Schulden übernommen oder Abstandszahlungen geleistet, hat dies Auswirkungen auf die AfA-Berechtigung. Spannend wird es auch, wenn das Erbe mit einem Vermächtnis belastet ist oder der ...
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10.12.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Abgabenordnung
Mit dem Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens vom 26.8.15 möchte das BMF eine neue Änderungsvorschrift in das System der Korrekturvorschriften der AO einfügen. Nach § 173a AO-E sollen Steuerbescheide aufzuheben oder zu ändern sein, wenn dem Steuerpflichtigen beim Erstellen der Steuererklärung Schreib- oder Rechenfehler unterlaufen sind. Die neue Vorschrift stellt eine Schnittstelle zwischen § 129 AO und § 173 AO dar. Der folgende Beitrag zeigt ...
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09.12.2015 · Nachricht aus GStB · Abgabenordnung
Der X. Senat des BFH hat jüngst darüber entschieden, wann sich eine Finanzbehörde unmittelbar an andere Personen als den Steuerpflichtigen (sog. Dritte) wenden darf (BFH 29.7.15, X R 4/14). Es ging um die Frage der Rechtmäßigkeit eines Auskunftsersuchens an fremde Dritte während einer Außenprüfung, ob Provisionszahlungen geleistet worden waren. Der BFH hat begrüßenswerterweise klargestellt, dass Dritte nur in besonders gelagerten Fällen ohne vorheriges Auskunftsersuchen beim ...
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09.12.2015 · Nachricht aus GStB · Hamburger Zweitwohnungsteuer
Eine aus beruflichen Gründen in Hamburg gehaltene Nebenwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepartners ist unabhängig vom zeitlichen Umfang der Nutzung von der Hamburgischen Zweitwohnungsteuer befreit. Diese Befreiung von Erwerbszweitwohnungen Verheirateter führt nicht zu einer verfassungswidrigen Ungleichbehandlung gegenüber Ledigen (BFH 30.9.15, II R 13/14).
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08.12.2015 · Nachricht aus GStB · Geldwerter Vorteil
Ab dem Überschreiten einer Freigrenze von 110 EUR wird dem teilnehmenden Arbeitnehmer ein geldwerter Vorteil von solchem Eigengewicht zugewendet, dass von einem ganz überwiegend eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers nicht mehr ausgegangen werden kann. Derartige Zuwendungen sind daher beim Arbeitnehmer in vollem Umfang steuerpflichtiger Arbeitslohn (FG Baden-Württemberg 5.5.15, 6 K 115/13, BB 15, 2710; Rev. BFH: VI R 51/15).
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08.12.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Steuerticker
In unserem „Steuerticker“ weisen wir Sie regelmäßig auf Neuerungen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung hin, die Sie im Berufsalltag kurzfristig umsetzen sollten. Dieses Mal geht es unter anderem um Änderungen beim Realsplitting durch das Steueränderungsgesetz 2015 und um Neues zur Zusammenveranlagung bei fiktiver unbeschränkter Einkommensteuerpflicht.
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08.12.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Verlustnutzung
Verlustvorträge nach § 10d EStG sind nicht vererblich, sodass sie im Erbfall ungenutzt verfallen. Zugleich ist das Volumen der bestehenden Verlustvorträge in Deutschland mit über 600 Mrd. EUR außerordentlich hoch (siehe Dokumentation von Dorenkamp, 39. Berliner Steuergespräch, abrufbar über www.berlinersteuergespraeche.de ). Aus Sicht der Steuerpflichtigen gilt es, möglichst viel dieses Steuersparvolumens zu retten. Einige Gestaltungsmöglichkeiten vor, im und nach dem Erbfall werden ...
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07.12.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Handwerkerleistungen
Für Schornsteinfegerleistungen wird eine Steuerermäßigung wieder voll gewährt (d.h. 20 % der Lohnkosten, maximal 1.200 EUR). Es ist nicht mehr erforderlich, die Rechnung in begünstigte (Handwerkerleistungen) und nicht begünstigte Leistungen (Mess- oder Überprüfarbeiten einschließlich Feuerstättenschau) aufzuteilen. Diese neue Sichtweise des BMF ist in allen noch offenen Fällen anwendbar (BMF 10.11.15, IV C 4 - S 2296-b/07/0003 :007).
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07.12.2015 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
Der ermäßigte USt-Satz gilt u.a. „für die Verabreichung von Heilbädern“. Bislang hatte die Finanzverwaltung hierunter auch das Saunieren subsumiert. Der BFH hatte zwar bereits im Jahr 2005 entschieden, dass Saunaleistungen in einem Fitnessstudio keine „Verabreichung von Heilbädern“ darstellen (12.5.05, V R 54/02). Das BMF hatte darauf aber noch mit einem Nichtanwendungserlass reagiert. Doch damit ist jetzt Schluss!
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02.12.2015 · Nachricht aus GStB · Steuererstattung nach Insolvenzeröffnung
Der BFH hat jüngst klargestellt, welche Folgen es hat, wenn nur das ehemals örtlich zuständige Finanzamt (FA) Kenntnis von der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Steuerpflichtigen hat und das aktuell zuständige FA deshalb eine Steuererstattung nicht auf das Konto des nach § 80 Abs. 1 InsO empfangsberechtigten Insolvenzverwalters, sondern auf das Konto des Insolvenzschuldners leistet. Im Klartext: War der Insolvenzverwalter zu nachlässig und hat selbst seine ...
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