23.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Viertes Quartal 2016
Auch für das letzte Quartal 2016 haben wir für Sie wieder die Rechtsprechung der Finanzgerichte analysiert und die für die Gestaltungspraxis wichtigsten Entscheidungen auf den Punkt gebracht.
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23.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Außerordentliche Einkünfte
Mit einer streng am Wortlaut und am Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung orientierten Auslegung hat der BFH die Gewährung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG verweigert, wenn die außerordentlichen über einen längeren Zeitraum angesammelten Einnahmen in zwei in etwa gleich großen Raten in unterschiedlichen Veranlagungsjahren zufließen (BFH 2.8.16, VIII R 37/14, DStR 16, 2016, Abruf-Nr. 190261 ).
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23.01.2017 · Nachricht aus GStB · Gesetzgebung
Das Finanzministerium Baden-Württemberg bringt eine Initiative zur Besteuerung zeitlich befristeter Nebentätigkeiten ins Rollen. Danach sollen Aushilfskräfte z. B. bei Wein- oder Volksfesten nicht erst im Nachhinein einen fairen Nettolohn bekommen, sondern sofort von einem geringeren Lohnsteuereinbehalt bei zeitlich befristetem überdurchschnittlichen Einkommen profitieren. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann hat den Gesetzesantrag kürzlich im Kabinett vorgestellt, noch im ...
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17.01.2017 · Nachricht aus GStB · Fuhrpark
Existiert für das betrieblich genutzte Kfz kein inländischer Bruttolistenpreis und ist das Fahrzeug auch nicht mit einem anderen Modell bau- oder typengleich, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen. Dabei gibt der Kaufpreis des Importeurs die Bemessungsgrundlage für den individuellen Vorteil der privaten Kraftfahrzeugnutzung realitätsnah wieder (FG Niedersachsen 16.11.16, 9 K 264/15; Rev. zugelassen).
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17.01.2017 · Nachricht aus GStB · Kapitalabfindung
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Die Einkünfte aus der Pensionskasse, die der betrieblichen Altersversorgung dient, unterliegen dann vielmehr dem regulären Einkommensteuertarif (BFH 20.9.16, X R 23/15).
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17.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Neues Reisekostenrecht
Arbeiter des Gesamthafenbetriebs Hamburg haben grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte. Der Hafen Hamburg stellt für Gesamthafenarbeiter vielmehr ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG dar (FG Hamburg 30.8.16, 2 K 218/15; Rev. BFH: VI R 36/16).
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17.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Denkmalförderung
Die steuerliche Denkmalförderung genießt den Ruf einer der „letzten Steuer-Sparoasen“ auf deutschem Boden (Kaligin, DStR 08, 1763). Sie eröffnet sowohl bei Erwerbs- als auch bei Privatnutzung von Baudenkmälern privilegierte Abzugsmöglichkeiten von Herstellungs- und Erhaltungsaufwendungen. Freilich sind gewisse Fallstricke zu beachten, wenn man sich die beachtlichen Gestaltungsspielräume bei Sanierungsfällen sichern will.
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10.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Gewerbliche Einkünfte
Nach Auffassung des FG Düsseldorf ist der Beruf eines zugelassenen Rentenberaters mit einem der Katalogberufe „Rechtsanwalt“, „Steuerberater“ oder „Steuerbevollmächtigter“ nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 EStG nicht vergleichbar (FG Düsseldorf 31.8.16, 2 K 3950/14 G; Rev. BFH: VIII R 26/16).
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10.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Investmentsteuergesetz
Das FG Düsseldorf hat sich mit der Frage des Nachweises der Einkünfte bei sog. intransparenten Investmentfonds auseinandergesetzt und die Nachweisanforderungen bestätigt, die das BMF jüngst postuliert hat. Hintergrund des Rechtsstreits ist der seit 2004 für inländische und ausländische Investmentfonds geltende § 6 InvStG, wonach eine pauschale Ermittlung der Erträge bei Verstoß gegen die Bekanntmachungspflichten zulässig ist (FG Düsseldorf 3.11.16, 16 K 3383/10 F).
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04.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Außergewöhnliche Belastungen
Dürfen Pflegekosten um die doppelte Haushaltsersparnis gekürzt werden, nur weil ein Ehepaar ins Pflegeheim gezogen ist? Das FG Nürnberg sagt ja, auch wenn de facto nur ein Haushalt aufgelöst wird und die Haushaltsersparnis bei einem Zwei-Personen-Haushalt nicht zwingend das Doppelte beträgt (FG Nürnberg 4.5.16, 3 K 915/15, EFG 16, 1440; Rev. BFH: VI R 22/16).
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