26.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Personengesellschaften
Ziel fast jeder Betriebsaufspaltung ist es, die Vorteile von Personen- und Kapitalgesellschaften zu kombinieren. Da die Betriebs- und die Besitzgesellschaft unterschiedliche Rechtsformen haben können, kommt der Mischform der GmbH & Co. KG in diesem Zusammenhang eine besondere Bedeutung zu. Doch was ist mit einer mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung, bei der sowohl das Besitz- als auch das Betriebsunternehmen in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG betrieben werden? Bietet dieses eher selten ...
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26.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Umsatzsteuer
Bei gemischt genutzten Gebäuden ist die in den Baukosten enthaltene Vorsteuer nur anteilig abziehbar. Während früher zunächst eine Zuordnung zu den unterschiedlichen Nutzflächen erfolgte, hatte der V. Senat zwischenzeitlich eine Gesamtaufteilung aller Vorsteuerbeträge nach einem einheitlichen Schlüssel „erzwungen“. Der BFH hat aktuell zwar am Zuordnungsverbot und am Flächenschlüssel festgehalten. Zugleich hat er aber neu justiert, wann zum Umsatzschlüssel gewechselt werden darf ...
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26.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Personengesellschaft
Wird ein Teil-Mitunternehmeranteil veräußert, sind die Posten einer Ergänzungsbilanz anteilig aufzulösen. Der Gewinn daraus ist gewerbesteuerpflichtig (FG Münster 9.6.16, 6 K 1314/15, Rev. BFH: IV R 46/16).
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24.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Mitunternehmerschaft
In diesem Beitrag werden zunächst die Grundzüge des gewerbesteuerlichen Verlustvortrags bei Mitunternehmerschaften und bei doppelstöckigen Personengesellschaften dargestellt. Im Anschluss werden Fälle des Formwechsels des Gesellschafters der Personengesellschaft erörtert und untersucht, ob die für den Verlustabzug erforderliche Unternehmeridentität erhalten bleibt.
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23.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Viertes Quartal 2016
Auch für das letzte Quartal 2016 haben wir für Sie wieder die Rechtsprechung der Finanzgerichte analysiert und die für die Gestaltungspraxis wichtigsten Entscheidungen auf den Punkt gebracht.
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23.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Außerordentliche Einkünfte
Mit einer streng am Wortlaut und am Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung orientierten Auslegung hat der BFH die Gewährung der Tarifbegünstigung des § 34 EStG verweigert, wenn die außerordentlichen über einen längeren Zeitraum angesammelten Einnahmen in zwei in etwa gleich großen Raten in unterschiedlichen Veranlagungsjahren zufließen (BFH 2.8.16, VIII R 37/14, DStR 16, 2016, Abruf-Nr. 190261 ).
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23.01.2017 · Nachricht aus GStB · Gesetzgebung
Das Finanzministerium Baden-Württemberg bringt eine Initiative zur Besteuerung zeitlich befristeter Nebentätigkeiten ins Rollen. Danach sollen Aushilfskräfte z. B. bei Wein- oder Volksfesten nicht erst im Nachhinein einen fairen Nettolohn bekommen, sondern sofort von einem geringeren Lohnsteuereinbehalt bei zeitlich befristetem überdurchschnittlichen Einkommen profitieren. Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann hat den Gesetzesantrag kürzlich im Kabinett vorgestellt, noch im ...
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17.01.2017 · Nachricht aus GStB · Fuhrpark
Existiert für das betrieblich genutzte Kfz kein inländischer Bruttolistenpreis und ist das Fahrzeug auch nicht mit einem anderen Modell bau- oder typengleich, ist der inländische Bruttolistenpreis zu schätzen. Dabei gibt der Kaufpreis des Importeurs die Bemessungsgrundlage für den individuellen Vorteil der privaten Kraftfahrzeugnutzung realitätsnah wieder (FG Niedersachsen 16.11.16, 9 K 264/15; Rev. zugelassen).
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17.01.2017 · Nachricht aus GStB · Kapitalabfindung
Die einmalige Kapitalabfindung laufender Ansprüche gegen eine Pensionskasse führt nicht zu ermäßigt zu besteuernden außerordentlichen Einkünften, wenn das Kapitalwahlrecht schon in der ursprünglichen Versorgungsregelung enthalten war. Die Einkünfte aus der Pensionskasse, die der betrieblichen Altersversorgung dient, unterliegen dann vielmehr dem regulären Einkommensteuertarif (BFH 20.9.16, X R 23/15).
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17.01.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Neues Reisekostenrecht
Arbeiter des Gesamthafenbetriebs Hamburg haben grundsätzlich keine erste Tätigkeitsstätte. Der Hafen Hamburg stellt für Gesamthafenarbeiter vielmehr ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet i. S. d. § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4a S. 3 EStG dar (FG Hamburg 30.8.16, 2 K 218/15; Rev. BFH: VI R 36/16).
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