19.12.2017 · Nachricht aus GStB · Nachlassverbindlichkeiten
Die Finanzverwaltung geht hinsichtlich des Abzugs von ESt-Vorauszahlungen davon aus, dass (nur) bis zum Todeszeitpunkt des Erblassers festgesetzte und entstandene Vorauszahlungsbeträge als Nachlassverbindlichkeiten i. S. d. § 10 Abs. 5 Nr. 1 ErbStG abziehbar sind (R E 10.8 Abs. 4 ErbStR 2011). Das FG Münster ist dem aktuell entgegengetreten. Danach sind gegenüber dem Erblasser festgesetzte ESt-Vorauszahlungen auch dann zu berücksichtigen, wenn sie ein Kalendervierteljahr betreffen, ...
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19.12.2017 · Nachricht aus GStB · Betriebsausgaben
Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer den Gewinn nicht mindern. Im Streitfall ging es um die Frage, ob es sich bei den im Keller des privaten Wohnhauses genutzten Räumlichkeiten um eine Notfallpraxis handelte, für die als „betriebsstättenähnlicher Raum“ die o. g. Abzugsbeschränkung nicht greifen würde. Das FG Münster verneinte das, da die Räume nicht leicht über einen separaten Eingang zugänglich waren (FG Münster 14.7.17, 6 K ...
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13.12.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Bilanzierung
Unverzinsliche betriebliche Verbindlichkeiten sind mit einem Zinssatz von 5,5 % gewinnerhöhend abzuzinsen, sofern die Laufzeit am Bilanzstichtag noch mindestens zwölf Monate beträgt. Dies gilt laut BFH auch für Angehörigendarlehen, wenn diese unter Fremdvergleichsgrundsätzen steuerlich anzuerkennen sind (BFH 13.7.17, VI R 62/15, Abruf-Nr. 197529 ).
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12.12.2017 · Nachricht aus GStB · Alten- und Pflegeheimunterbringung von Ehegatten
Steuerpflichtige können Aufwendungen für die krankheitsbedingte Unterbringung in einem Alten- und Pflegeheim nach Kürzung um eine Haushaltsersparnis als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Sind beide Ehegatten krankheitsbedingt in einem Alten- und Pflegeheim untergebracht, ist für jeden der Ehegatten eine Haushaltsersparnis anzusetzen (BFH 4.10.17, VI R 22/16).
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12.12.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Erhaltungsaufwand/Herstellungskosten
Erwerben Steuerpflichtige eine Immobilie, müssen sie bei anschließenden Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG beachten. Werden solche Maßnahmen nämlich als anschaffungsnahe Herstellungskosten qualifiziert, wirken sie sich steuerlich nur noch über die Gebäude-AfA aus. Die Restriktionen dieser Vorschrift lassen sich in der Praxis allerdings relativ einfach umgehen. Es kann sich z. B. anbieten, die anstehende Sanierung von einem Nießbraucher durchführen zu ...
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11.12.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Schenkungsteuer
Im Geschäftsleben schenken sich selbst Freunde untereinander nichts. Diese – vermeintlich harte – Aussage ist dem aktuellen BFH-Urteil vom 9.5.17 (IX R 1/16) zu entnehmen. Das Urteil hat im Streitfall zwar zur Folge, dass ein Steuergestaltungsmodell zur Nutzung von Verlusten des Rechtsvorgängers voraussichtlich scheitern wird. Allerdings dürfte es auch für ein Aufatmen sorgen, denn anderenfalls wäre der Annahme von schenkungsteuerlichen Tatbeständen durch die Finanzverwaltung Tür und ...
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11.12.2017 · Fachbeitrag aus GStB · Steuerberaterhaftung
Wer bislang der Regel folgte, „Schuster bleib bei deinen Leisten“, war in der Krise des Mandanten auf der sicheren Seite. Denn vereinfacht gesagt galt: Ein Steuerberater, der nicht mit einer insolvenzberatenden Tätigkeit betraut, sondern dessen Mandat auf Buchführungs- und Erstellungsarbeiten beschränkt war, musste nicht auf eine mögliche Insolvenzgefährdung hinweisen. Von dieser Rechtsprechung ist der BGH – nach nur knapp vier Jahren – wieder abgerückt (BGH 26.1.17, IX ZR 285/14, ...
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30.11.2017 ·
Musterverträge und -schreiben aus GStB · Downloads · Kapitalgesellschaft
Die Liquidation einer GmbH ist beendet, wenn das Vermögen verteilt ist und keine weiteren Abwicklungsmaßnahmen mehr notwendig sind. Zunächst sind die Liquidatoren zur Erstellung der Schlussrechnung verpflichtet. Danach müssen sie die Beendigung der Liquidation zum Handelsregister anmelden. Ein entsprechendes Musterschreiben haben wir für Sie vorbereitet.
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30.11.2017 ·
Musterverträge und -schreiben aus GStB · Downloads · Kapitalgesellschaft
In der Praxis kann es immer wieder notwendig sein, eine alteingesessene GmbH zu beenden, sei es wegen Strukturwandel oder weil die Erben an der Fortführung des Unternehmens kein Interesse haben. Als letzter Ausweg bleibt oft nur die Liquidation der GmbH. Die Anmeldung der Auflösung sollte mit der Anmeldung der Liquidatoren verbunden werden. Ein entsprechender Musterantrag steht zum Download für Sie bereit.
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30.11.2017 · Nachricht aus GStB · Kapitalgesellschaften
Das BMF wird aufgefordert, dem Verfahren IX R 5/15 beizutreten. Es soll dazu Stellung nehmen, ob Zuzahlungen, die der Gesellschafter in das Eigenkapital leistet und die bei der Kapitalgesellschaft als Kapitalrücklage auszuweisen sind (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB), bei diesem in jedem Fall und zu jedem denkbaren Zeitpunkt zu – nachträglichen – Anschaffungskosten i. S. d. § 255 Abs. 1 S. 1 und 2 HGB führen und mithin im Rahmen der Gewinnermittlung nach § 17 Abs. 2 S. 1 EStG zu ...
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