01.03.2007 · Fachbeitrag aus FMP · Gläubigertaktik
Verstößt der Schuldner gegen seine Pflichten aus §§ 20, 97 und 98 InsO und erscheint er zu einem vom Gericht anberaumten Termin zur Auskunftserteilung und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung trotz ordnungsgemäßer Ladung nicht, ist die Restschuldbefreiung nach § 290 Abs. 1
Nr. 5 InsO zu versagen (AG Celle 9.8.07, 34 IN 28/06, Abruf-Nr.
073424
).
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus FMP · Deliktsforderungen
Die Schadenersatzverbindlichkeiten desjenigen, der vorsätzlich im Straßenverkehr ein Fahrzeug geführt hat, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke nicht in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen und dadurch fahrlässig Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet hat, sind von der Restschuldbefreiung nicht ausgenommen (BGH 21.6.07, IX ZR 29/06, Abruf-Nr.
072438
).
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus FMP · Aktuelle Gesetzgebung
Nach langen Diskussionen und unterschiedlichen Entwürfen hat der Bundestag am 11.10.07 das Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses vom 10.10.07 beschlossen. Bis zuletzt hat es Änderungen am Gesetz gegeben. Der Bundesrat wird das zustimmungspflichtige Gesetz voraussichtlich noch im November 2007 in unveränderter Form beschließen, sodass es im Dezember im BGBl. bekannt gegeben und nach der Übergangsregelung zum 1.7.08 ...
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus FMP · Aktuelle Gesetzgebung
Im Gesetzentwurf zur Neuregelung des Rechtsberatungsgesetzes war ursprünglich vorgesehen, den Rechtsanwälten neue Formen der Zusammenarbeit mit anderen Berufsgruppen zu gestatten. Dies wurde nun zunächst ausgeklammert. Allerdings soll auf diese Regelung nicht verzichtet werden. Vielmehr wurde noch weiterer Gesprächsbedarf der Standesorganisationen anerkannt, ohne dass der Beschluss über das Gesetz weiter hinausgeschoben werden sollte. Die Frage der beruflichen Zusammenarbeit soll laut ...
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus FMP · Versagung der Restschuldbefreiung
§ 290 Abs. 1 InsO bezeichnet die Gründe, bei deren Vorliegen die Erteilung der Restschuldbefreiung auf Antrag eines Insolvenzgläubigers zu versagen ist. Das Antragserfordernis gibt den Gläubigern die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, ob die Versagung der Restschuldbefreiung mit der fortbestehenden uneingeschränkten Durchsetzbarkeit ihrer im Insolvenz-verfahren unbefriedigt gebliebenen Restforderungen oder die teilweise Befriedigung im Restschuldbefreiungsverfahren mit anschließender ...
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus FMP · Der praktische Fall
Ein Leser schilderte uns folgenden Fall: Der Schuldner hält den Gläubiger zunächst durch Zahlung kleiner Raten hin. In der Zwischenzeit stellt er einen Insolvenzantrag mit Restschuldbefreiung und gibt dabei die Forderung des Gläubigers nicht mit an. Von dem Insolvenzantrag erfährt der Gläubiger erst (wie so häufig), als die Wohlverhaltensphase bereits läuft. Zu diesem Zeitpunkt kann er seine Forderung nicht mehr anmelden. Was nun?
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01.03.2007 · Fachbeitrag aus FMP · Versagung der Restschuldbefreiung
Nach § 296 InsO versagt das Insolvenzgericht dem Schuldner die Restschuldbefreiung auf Antrag eines Gläubigers, wenn der Schuldner während der Laufzeit der Abtretungserklärung eine seiner Obliegenheiten verletzt und dadurch die Befriedigung der Insolvenzgläubiger beeinträchtigt. Der Beitrag zeigt die Grundzüge der Regelung auf.
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus FMP · Deliktsforderungen
Im Insolvenzverfahren über das Vermögen natürlicher Personen spielen Forderungen aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung (sog. Deliktsforderungen
)
eine große Rolle. Denn § 302 InsO legt fest, dass diese von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Der folgende Beitrag erläutert, was Sie bei der Anmeldung solcher Forderungen unbedingt beachten müssen, damit diese insolvenzfest sind.
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus FMP · Verjährung
Mit der Modernisierung des Schuldrechts haben sich zum 1.1.02 auch die Vorschriften zum Verjährungsrecht geändert. Vor allem wurde die regelmäßige Verjährungsfrist auf nur noch 3 Jahre festgesetzt (§ 195 BGB). Vor der Reform waren es noch 30 Jahre. Welche Vorschriften finden aber Anwendung, wenn der Anspruch bereits vor dem 1.1.02 entstanden und am 1.1.02 noch nicht verjährt war? Diese Altfälle haben immer noch Relevanz, wenn die Forderung zwischen dem 1.1.02 und dem 31.12.04 gehemmt ...
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01.02.2007 · Fachbeitrag aus FMP ·
Das Insolvenzgericht darf die Entscheidung über die Versagung der Restschuldbefreiung nicht von Amts wegen auf andere als die vom Antragsteller geltend gemachten Versagungsgründe stützen (BGH 8.2.07, IX ZB 88/06, Abruf-Nr.
070890
).
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