01.05.2023 · Nachricht aus FK · Rechtsgeschäftliche Vorsorge
Aufgrund der häufigen Nachfrage stellen wir unseren Abonnenten die
Arbeitshilfen in Form von Musterformulierungen zur Vorsorgevollmacht (Abruf-Nr. 49411962 ), zur Betreuungsverfügung (Abruf-Nr. 49412059 ) und zur Patientenverfügung (Abruf-Nr. 49412210 ) aus der Sonderausgabe
Reform des Vorsorgerechts kostenlos zum Download zur Verfügung.
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23.04.2023 · Nachricht aus AK · Unterhaltsprozess
Ein Arzt-Patient-Verhältnis zwischen dem Richter und einem Verfahrensbeteiligten begründet die Besorgnis der Befangenheit auch, wenn nicht die ärztliche Tätigkeit Gegenstand des Verfahrens ist. Diese persönliche und rechtliche Beziehung reicht im Ergebnis einem objektiven Beobachter für Anlass zu Zweifeln (AG Schwetzingen 23.1.23, 1 F 228/22, Abruf-Nr. 234751 ).
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21.04.2023 ·
Musterformulierungen aus FK · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Mit der Patientenverfügung äußert der Verfügende seinen Willen, ob er medizinisch behandelt werden möchte oder nicht, wenn er seine Wünsche aufgrund seiner physischen und psychischen Situation nicht mehr äußern kann, § 1827 BGB. Sie wendet sich, anders als die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung, direkt an den Arzt und das Pflegepersonal. Sie ist aber auch für den Fall zu berücksichtigen, dass ein Betreuer bestellt wurde oder eine Vorsorgevollmacht auch ...
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21.04.2023 ·
Musterformulierungen aus FK · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Die Betreuungsverfügung beinhaltet im Wesentlichen den Vorschlag des betroffenen Volljährigen an das Betreuungsgericht, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, wenn er betreuungsbedürftig wird. Dem Wunsch ist zu entsprechen. Ausnahme: Die gewünschte Person ist nicht geeignet, die Betreuung zu führen, § 1816 Abs. 2 S. 1 BGB. Auch im Übrigen muss der Betreuer den Wünschen des Betreuten entsprechen, § 1821 Abs. 2 4 BGB.
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21.04.2023 ·
Musterformulierungen aus FK · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete
Mit der Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person (Vollmachtgeber) eine andere Person (Bevollmächtigter), in bestimmten Situationen alle oder bestimmte Aufgaben für ihn zu erledigen §§ 164 ff. BGB. Der Bevollmächtigte vertritt den Vollmachtgeber im Willen, d. h., er entscheidet anstelle des nicht mehr entscheidungsfähigen Vollmachtgebers. Das Verhältnis zwischen Vollmachtgeber und Bevollmächtigtem (sog. Auftrag) bestimmt sich nach §§ 662 ff. BGB. Es wird unterschieden zwischen der ...
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20.04.2023 · Nachricht aus AK · IWW-Online-Lehrgang Anwaltliches Berufsrecht
Die neue Berufspflicht nach § 43f BRAO ist für die Praxis sinnvoll, da Rechtsanwälte mit berufsrechtlichen Kenntnissen zahlreiche Rügeverfahren vermeiden können. Im IWW-Online-Lehrgang lernen Sie als neu zugelassener Anwalt in 4 x 2,5 Stunden direkt an Ihrem PC alles Wichtige zum anwaltlichen Berufsrecht ( lehrgang-anwaltliches-berufsrecht.de/ )!
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20.04.2023 · Fachbeitrag aus FK · Editorial 05/2023
sind Namen wirklich nur Schall und Rauch? Der BGH hat kürzlich seine Rechtsprechung zu den Voraussetzungen einer sog. Einbenennung eines Kindes teilweise aufgegeben (BGH 25.1.23, XII ZB 29/20).
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20.04.2023 ·
Downloads allgemein aus FK · Downloads · Prozessrecht
Bei einem unbestimmten Titel, bei dem auf die zugrunde liegende Forderung gezahlt worden ist, ist die Wahl des richtigen Rechtsmittels schwierig. Das Muster zeigt eine (einstweilige) Einstellung der Zwangsvollstreckung
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20.04.2023 ·
Downloads allgemein aus FK · Downloads · Prozessrecht
Bei einem unbestimmten Titel, bei dem auf die zugrunde liegende Forderung gezahlt worden ist, ist die Wahl des richtigen Rechtsmittels schwierig. Das Muster zeigt eine Vollstreckungs- und Titelgegenklage
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20.04.2023 · Fachbeitrag aus FK · Lebensversicherungen
Ende 2020 gab es in der Bundesrepublik mehr als 83 Mio. abgeschlossene Lebensversicherungsverträge, die, soweit es sich nicht um Risikolebensversicherungen handelt, im Fall einer Scheidung entweder im Zugewinnausgleich oder im Versorgungsausgleich auszugleichen sind. Im Hinblick auf Haftungsrisiken ist es deshalb notwendig, diese zutreffend zuzuordnen. Zahlreiche obergerichtliche Entscheidungen haben sich mit Fragen zu
Lebensversicherungen im Rahmen der familienrechtlichen Auseinandersetzung ...
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