27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · Anwaltsgebühren
Im Rahmen der Beratungshilfe für die Trennung und deren Folgen ist gebührenrechtlich von verschiedenen Angelegenheiten auszugehen (OLG Düsseldorf 14.10.08, II-10 WF 13/08).
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · FamGKG
Ab 1.9.09 regelt Art. 2 des Gesetzes zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit vom 22.12.08 (BGBl. I 2586) - FGG-RG - ein einheitliches Gerichtskostenrecht in Familiensachen.
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · Zugewinnausgleich
Die Übersicht Zugewinnausgleich 2008 schließt an die für das Jahr 2007 (FK 08, 85) an.
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
Gegenüber dem Ehegattenunterhalt muss dem Unterhaltspflichtigen grundsätzlich ein Selbstbehalt verbleiben, der den notwendigen Selbstbehalt gegenüber einem Unterhaltsanspruch minderjähriger Kinder (§ 1603 Abs. 2 BGB) übersteigt und zwischen diesem und dem angemessenen Selbstbehalt (§ 1603 Abs. 1 BGB) liegt BGH 19.11.08, XII ZR 51/08
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · FamFG
Am 1.9.09 tritt das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-RG) vom 17.12.08 (BGBl I 2586) in Kraft. Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) ist in Art. 1 des Reformgesetzes geregelt. Es bringt vielfältige Änderungen, die der Anwalt - auch zur Vermeidung von Regressen - beachten muss. Nachfolgend erhalten Sie einen weiteren Überblick.
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
Bei der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen sind spätere Änderungen des verfügbaren Einkommens grundsätzlich zu berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, wann sie eingetreten sind und ob es sich um Minderungen oder Verbesserungen handelt. Einkommenserhöhungen sind jedoch nur dann zu berücksichtigen, wenn sie schon in der Ehe absehbar waren, was nicht für einen Einkommenszuwachs infolge eines Karrieresprungs gilt.
Schuldet der ...
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27.04.2009 · Fachbeitrag aus FK · Ehegattenunterhalt
Bei der Bemessung des Unterhaltsbedarfs eines geschiedenen Ehegatten nach den ehelichen Lebensverhältnissen ist sowohl der Unterhaltsbedarf eines vom Unterhaltsverpflichteten nachehelich adoptierten Kindes als auch der Unterhaltsbedarf seines neuen Ehegatten selbst dann zu berücksichtigen, wenn dieser nachrangig ist BGH 1.10.08, XII ZR 62/07
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