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  • 17.01.2023 · Sonderausgaben · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Reform des Vorsorgerechts: So beraten Sie zu Vorsorgevollmachten, Betreuungs- und Patientenverfügungen

    Der Deutsche Bundestag hat am 5.3.21 das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in zweiter und dritter Lesung beschlossen. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 26.3.21 zugestimmt. Das Gesetz vom 4.5.21 (BGBl. I S. 882) ist am 1.1.23 in Kraft getreten. FK hat die Gestaltungsmittel in Form der Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung an die neue Gesetzeslage angepasst.