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  • 21.04.2023 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Betreuungsverfügung

    Die Betreuungsverfügung beinhaltet im Wesentlichen den Vorschlag des betroffenen Volljährigen an das Betreuungsgericht, eine bestimmte Person zum Betreuer zu bestellen, wenn er betreuungsbedürftig wird. Dem Wunsch ist zu entsprechen. Ausnahme: Die gewünschte Person ist nicht geeignet, die Betreuung zu führen, § 1816 Abs. 2 S. 1 BGB. Auch im Übrigen muss der Betreuer den Wünschen des Betreuten entsprechen, § 1821 Abs. 2 4 BGB.