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  • 20.06.2018 · Musterformulierungen · Downloads · Schnittstellen und Nebengebiete

    Antrag auf Räumung der Ehewohnung

    Der Anspruch auf (Teil-)Räumung der Ehewohnung ist ein Verfahren nach §§ 200 ff. FamFG und damit ein Verfahren, für das der Amtsermittlungsgrundsatz gilt. Gleichwohl empfiehlt es sich, Beweise in der Antragsschrift anzutreten. Der Antrag könnte wie folgt lauten: