02.06.2016 · Musterformulierungen · Downloads · Prozessrecht
Beschwerde in Höhe der Mindestbeschwer nebst VKH-Anträge
Da der VKH-Antrag für eine beabsichtigte und noch einzulegende Beschwerde und das sich anschließende Prozedere haftungsträchtig ist, sollte der Anwalt in Absprache mit dem Mandanten und nach Aufklärung über die zu erwartenden Kosten auch erwägen, die Beschwerde unbedingt einzulegen und in Höhe der Mindestbeschwer zu begründen.