Gemäß § 15b Abs. 1 EStG dürfen Verluste aus einem Steuerstundungsmodell weder mit Einkünften aus Gewerbebetrieb noch mit Einkünften aus anderen Einkunftsarten ausgeglichen werden. Die Verluste mindern jedoch die Einkünfte, die der Steuerpflichtige in den folgenden Wirtschaftsjahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt; § 15a EStG ist insoweit nicht anzuwenden. In diesem Zusammenhang hat das FG Mecklenburg-Vorpommern (25.1.22, 3 K 34/17, EFG 22, 1198; Rev. BFH IV R 6/22, Einspruchsmuster ) entschieden, ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die außergewöhnlichen Belastungen bei Unterbringung in einer Wohngemeinschaft.
Das FG Hamburg (16.2.23, 6 K 239/2, EFG 23, 867; Rev. BFH XI R 5/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass keine umsatzsteuerliche Leistung des Fitnessstudiobetreibers gegenüber den Mitgliedern vorliegt, wenn ein ...
Nach einem aktuellen Urteil des FG Niedersachsen (14.6.23, 7 K 254/20; Rev. BFH VIII R 22/23, Einspruchsmuster ) ist die Besteuerung fiktiver Übergangsgewinne durch die Investmentsteuerreform nach § 56 InvStG durch den Gestaltungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und damit verfassungsgemäß.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das DBA-Schweden 1992 nach Fortfall der schwedischen Schenkungsteuer.
Investitionsabzugsbeträge können nur in Wirtschaftsjahren in Anspruch genommen werden, in denen der Gewinn 200.000 EUR nicht überschreitet (§ 7g Abs. 1 S. 2 Nr. 1 EStG). Die Inanspruchnahme von ...
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Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
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Das FG Münster (27.10.22, 3 K 3624/20 Erb; Rev. BFH II R 19/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Regelverschonung für durch Schenkung erworbenes Betriebsvermögen nicht in Anspruch genommen werden kann, wenn zuvor die Optionsverschonung beantragt wurde, deren Voraussetzungen aber tatsächlich nicht vorliegen.