Nach einem Urteil des FG Niedersachsen (5.5.21, 7 K 208/19; Rev. BFH II R 18/22, Einspruchsmuster ) stellen Kosten für nachträglich mit dem Bauträger vereinbarte Sonderwünsche (z. B. Vergrößerung der Terrassenpflasterung) nach Erwerb eines noch nicht errichteten Gebäudes eine grunderwerbsteuerpflichtige Gegenleistung dar.
Das FG Münster (26.1.22, 7 K 896/19 F, EFG 22, 471; Rev. BFH VI R 6/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass die Regelungen zur gemeinschaftlichen Tierhaltung in § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 5 EStG i. V.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gewerbliche Tätigkeit eines Sportlers und Zurechnung von Zahlungen der Sportförderung.
Das FG Köln (16.2.22, 2 K 509/19; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass § 15a Abs. 3 S. 1 EStG teleologisch dahingehend zu reduzieren ist, dass die Gewinnzurechnung nicht nur ausgeschlossen ist, soweit auf Grund der Entnahmen eine nach § 15a Abs. 1 S. 2 zu berücksichtigende Haftung besteht oder entsteht, sondern auch soweit eine nach § 15a Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 171 Abs. 1 HGB Haftung generell besteht.
Nach einer Entscheidung des FG München (17.2.22, 11 K 2371/18; Rev. BFH VIII R 8/22, Einspruchsmuster ) kann der Verzicht auf eine Darlehensforderung auch dann mit einer Veräußerung gleichgestellt werden, solange ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Zufluss von Kapitalerträgen beim beherrschenden Gesellschafter einer ausländischen Kapitalgesellschaft.
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Nach der aktuellen Rechtsprechung des IV. Senats des BFH (6.6.19, IV R 30/16, BStBl II 20, 649) ist § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG in einkommensteuerrechtlicher Hinsicht auch ohne Berücksichtigung einer Geringfügigkeitsgrenze, bis zu deren Erreichen die gewerblichen Beteiligungseinkünfte nicht auf die übrigen Einkünfte abfärben, verfassungsgemäß. § 2 Abs. 1 S. 2 GewStG ist danach verfassungskonform dahin auszulegen, dass ein gewerbliches Unternehmen i. S. d. § 15 Abs. 3 Nr. 1 Alt. 2 EStG ...