Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den allgemeinen Zweckbetrieb einer Beschäftigungsgesellschaft.
Steuerbescheide sind nach § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO aufzuheben oder zu ändern, soweit Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden, die zu einer höheren Steuer führen. Nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 S.
Das FG Münster (15.9.22, 1 K 2751/20 G; Rev. BFH IV R 26/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell zu einer gewerbesteuerlichen Problematik wie folgt Stellung genommen: Wird ein Kommanditanteil veräußert, der mit einer ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die erweiterte unbeschränkte Schenkungsteuerpflicht.
Nach einer Entscheidung des FG Schleswig-Holstein (17.5.22, 4 K 153/20; Rev. BFH V R 11/22, Einspruchsmuster ) sind am üblichen Brauchtum orientierte Trauerreden regelmäßig nicht als künstlerische Darbietungen i.
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Das FG Münster (23.5.22, 5 K 714/20 U, Urteil; Rev. BFH XI R 18/22, Einspruchsmuster ) hat aktuell entschieden, dass durch gegenüber Ferkelproduzenten erbrachte Beratungsleistungen (im Streitfall: Sauenplanführung, Trächtigkeitsberatung, Betriebszweigauswertung und Intensivberatung) nicht selbst der begünstigte Zweck des § 12 Abs. 2 Nr. 4 UStG erreicht wird, auch wenn sie konkret auf den Betrieb des jeweiligen Ferkelproduzenten bezogen sind. Sie unterfielen auch nicht unmittelbar der Leistungs- und ...