Der BFH hat in seiner Rechtsprechung eine teleologische Reduktion des § 6 Abs. 1 Nr. 1a EStG bisher nur für Kosten für Instandsetzungsmaßnahmen zur Beseitigung eines Schadens bejaht, der im Zeitpunkt der Anschaffung nicht vorhanden und auch nicht „angelegt“ war, sondern nachweislich erst zu einem späteren Zeitpunkt durch das schuldhafte Handeln eines Dritten verursacht worden ist (BFH 9.5.17, IX R 6/16, BStBl. II 18, 9). Der Anwendungsbereich des § 6 Abs. 1 Nr. 1a S. 1 EStG – vorbehaltlich der ...
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Reichweite des Datenzugriffsrechts der Finanzverwaltung im Rahmen einer Außenprüfung.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das Vorliegen der Antragsvoraussetzungen bei der Option zum Teileinkünfteverfahren.
Das FG Rheinland-Pfalz (19.9.23, 5 K 1800/19; Rev. BFH III R 35/23, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass vor Abschluss des Insolvenzverfahrens keine Rückstellung für die Insolvenzverwaltervergütung gebildet werden kann. Im Übrigen scheide ein – anteiliger – Betriebsausgabenabzug ohnehin aus, wenn der Insolvenzschuldner neben betrieblichen auch private Schulden habe.
Die Anschaffungskosten für Goldbarren, mit denen hauptsächlich ein Sicherungszweck verfolgt wird, sind im Jahr der Anschaffung nach Auffassung des FG Hessen (26.6.23, 3 K 1681/17; Rev. BFH I R 50/23, Einspruchsmuster ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den einbringungsbedingten Übergang des Gewerbeverlustes von einer Kapitalgesellschaft auf eine Personengesellschaft.
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Nach einer Entscheidung des FG München (8.12.23, 8 K 1534/23; Rev. BFH IX R 31/23, Einspruchsmuster ) liegt ein Abschluss der energetischen Maßnahmen i. S. d. § 35c Abs. 1 EStG bei einer Ratenzahlung nicht bereits mit der ausgeführten energetischen Maßnahme (im Streitfall: Erneuerung der Heizungsanlage) vor, sondern erst mit der vollständigen Begleichung des Rechnungsbetrags.