Das FG Rheinland-Pfalz (30.8.24, 3 K 1285/22; Rev. BFH VI R 28/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass eine Gehaltsumwandlung im Rahmen eines Geldkartenmodells das „Zusätzlichkeitserfordernis“ des § 8 Abs. 4 EStG nicht erfüllt, wenn der Arbeitslohn zugunsten der monatlichen Aufladungen auf die Geldkarte reduziert wird.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu übernommenem Eigenkapital beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft.
Das FG Baden-Württemberg (29.4.24, 10 K 1091/23; Rev. BFH VIII R 11/24, Einspruchsmuster ) ist bei der Beurteilung der Verfassungsmäßigkeit der Regelung des § 20 Abs. 6 S. 5 EStG i. d. F. vom 21.12.
Nach § 32 Abs. 4 S. 2 EStG wird ein Kind nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums in den Fällen des § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2 EStG nur berücksichtigt, wenn das Kind keiner ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Steffen Pasler einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen unter anderem über den ...
Der BFH und die Finanzgerichte haben in letzter Zeit eine Vielzahl an Urteilen gesprochen, die erhebliche Auswirkungen auf die Nachfolgeberatung haben. Die Sonderausgabe von PU Praxis Unternehmensnachfolge bringt Sie kurz und kompakt auf den neuesten Stand.
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Das FG Köln (24.4.24, 3 K 910/23; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass es sich um eine in den Kernbereich der Ärzte fallende Tätigkeit nach § 18 EStG handelt, wenn Ärzte Corona-Tests außerhalb ihrer Praxisräume im Rahmen einer dafür gesondert gegründeten Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) durchführen.