Das FG Rheinland-Pfalz (26.1.23, 6 K 1165/21; Rev. BFH III R 2/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass einem Elternteil (ohne sein Zutun erbrachte) Betreuungsleistungen anderer Familienangehöriger (im Streitfall: ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Wegfall der Antragsvoraussetzungen nach der Option zum Teileinkünfteverfahren.
Die für Verträge zwischen nahen Angehörigen geltenden Grundsätze des Fremdvergleichs sind nach einer Entscheidung des FG Mecklenburg-Vorpommern (16.3.23, 2 K 385/18; Rev. BFH X R 5/24, Einspruchsmuster ) auch auf ...
Nach Auffassung des FG Münster (25.6.24, 14 K 1085/23 E; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) stellen Aufwendungen für eine (Auslands-)Adoption keine außergewöhnlichen Belastungen i. S. d. § 33 EStG dar.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
Der BGH hat die bisherige Bewertungseinheit von Gewinnfeststellungs- und Einkommensteuerhinterziehung aufgegeben. Zudem wurde erstmals eine Wertgrenze für das „große Ausmaß“ ungerechtfertigter Steuervorteile definiert. Die Sonderausgabe von PStR Praxis Steuerstrafrecht zeigt, was das für die Praxis bedeutet.
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Kann der Erwerber einer Photovoltaikanlage durch die mit Wirkung zum 1.1.22 in Kraft getretene Gesetzesänderung durch das JStG 2022 vom 16.12.22 ab dem VZ 2022 eine – gewinnerhöhende – Hinzurechnung i. S. d. § 7g Abs. 2 S. 1 EStG im Zusammenhang mit einem im VZ 2021 gebildeten IAB nicht mehr vornehmen, da es ihm gemäß § 3 Nr. 72 S. 2 EStG verwehrt war, eine Gewinnermittlung für seinen Betrieb zu erstellen, sind nach Auffassung des FG Köln (14.3.24, 7 V 10/24; Beschw. BFH III B 24/24, ...