Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Eröffnung eines passiven Veredelungsverkehrs bei einer nicht zugelassenen Zollstelle.
Nach § 233a Abs. 8 S. 1 AO sind Zinsen auf einen Unterschiedsbetrag zuungunsten des Steuerpflichtigen (Nachzahlungszinsen) entweder nicht festzusetzen oder zu erlassen, soweit Zahlungen oder andere Leistungen auf ...
Das FG Niedersachsen (25.4.24, 10 K 70/21; Rev. BFH V R 10/24, Einspruchsmuster ) hatte sich aktuell im Rahmen der Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Versagung der Gemeinnützigkeit mit den formellen Anforderungen an die satzungsmäßige Vermögensbindung zu befassen. Nach Ansicht des FG hat die in § 61 Abs. 1 i. V. m. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO gesetzlich vorgeschriebene Festschreibung der (künftigen) Vermögensverwendung wie § 60 Abs. 1 AO die Funktion eines Buchnachweises. Die hinreichende ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Besteuerung von Abfindungen nach dem DBA-Frankreich 1959/2001.
Beiträge des Arbeitgebers zu einem Pensionsfonds, der dem Arbeitnehmer einen Anspruch auf Geldleistungen in Form von Renten oder Kapitalabfindungen gewährt, stellen nach Auffassung des FG Hamburg (14.3.
Der BGH hat die bisherige Bewertungseinheit von Gewinnfeststellungs- und Einkommensteuerhinterziehung aufgegeben. Zudem wurde erstmals eine Wertgrenze für das „große Ausmaß“ ungerechtfertigter Steuervorteile definiert. Die Sonderausgabe von PStR Praxis Steuerstrafrecht zeigt, was das für die Praxis bedeutet.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.