Nach Auffassung des FG München (30.1.24, 5 K 1078/23; Rev. BFH V R 4/24, Einspruchsmuster ) stellt die Überlassung von Standplätzen zum Anbieten von Kfz auf Automärkten eine Vermietungsleistung i. S. d. § 4 Nr. 12 S. 1 Buchst. a UStG dar. Die Leistungen sind nach Überzeugung des FG aber gemäß § 4 Nr. 12 S. 2 UStG von der Befreiung ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift ist u. a. nicht befreit die Vermietung von Plätzen für das Abstellen von Fahrzeugen.
Nach § 4 Abs. 4a EStG sind Schuldzinsen nicht abziehbar, wenn Überentnahmen getätigt worden sind. Eine Überentnahme ist der Betrag, um den die Entnahmen die Summe des Gewinns und der Einlagen des Wirtschaftsjahrs ...
In dieser Episode des AStW-Podcasts werfen Dietrich Loll und seine Co-Moderatorin, Rechtsanwältin Aigerim Rachimow, einen Blick auf die wichtigsten Entwicklungen im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Sie sprechen über das ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Ausführung einer gemischt-freigebigen Grundstücksschenkung nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.
Das FG Münster (19.1.23, 12 K 2791/22 F; Rev. BFH VIII R 12/24, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die im Gegenzug für die Freigabe einer selbstständigen Tätigkeit nach § 35 Abs. 2 S. 2 i. V. m.
Nach einer Entscheidung des FG Düsseldorf (7.11.23, 13 K 570/22 E; Rev. BFH VIII R 34/23, Einspruchsmuster ) stellt die Corona-Überbrückungshilfe für Angehörige der Freien Berufe in NRW (sog. „NRW ...
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Der BGH hat die bisherige Bewertungseinheit von Gewinnfeststellungs- und Einkommensteuerhinterziehung aufgegeben. Zudem wurde erstmals eine Wertgrenze für das „große Ausmaß“ ungerechtfertigter Steuervorteile definiert. Die Sonderausgabe von PStR Praxis Steuerstrafrecht zeigt, was das für die Praxis bedeutet.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Gemeinnützigkeit nach §§ 51 ff. AO und Verfassungsschutzbericht.