Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf § 1 Abs. 5 S. 1 AStG als Einkünftekorrekturvorschrift.
Beginnen die Behörden des Zollfahndungsdienstes oder die mit der Steuerfahndung betrauten Dienststellen der Landesfinanzbehörden vor Ablauf der Festsetzungsfrist beim Steuerpflichtigen mit Ermittlungen der ...
In der neuen Episode des AStW-Podcasts bieten Dietrich Loll und Co-Moderator Steffen Pasler von den ETL Rechtsanwälten wieder einen fundierten Überblick zu steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Neuigkeiten.
Das FG Hamburg (13.11.24, 3 K 111/21; Rev. BFH VIII R 35/24, Einspruchsmuster ) ist im Grundsatz zu der Beurteilung gelangt, dass sich die in § 43a Abs. 2 BRAO normierte Verschwiegenheitspflicht eines Rechtsanwalts auch auf die Identität des Mandanten und die Tatsache seiner Beratung erstreckt. Berufsgeheimnisträger könnten deshalb bei der Vorlage eines Fahrtenbuchs nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG Schwärzungen vornehmen, soweit diese Schwärzungen erforderlich sind, um die Identitäten von Mandanten ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Kindergeldanspruch während des Freiwilligen Wehrdienstes.
In Einspruch aktuell wurden zu einer Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu übernommenem Eigenkapital beim Formwechsel einer GmbH in eine Personengesellschaft.
Minijobs sind bei Arbeitgebern beliebt – aber sozialversicherungsrechtlich fehleranfällig. Die Sonderausgabe von LGP Löhne und Gehälter professionell zeigt, was Arbeitgeber beachten müssen. Mit direkt nutzbarem Muster für einen 603-Euro-Arbeitsvertrag.
Grunderwerbsteuer 2026: Hier drohen neue Regressgefahren
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Das FG München (1.3.23, 1 K 2311/20; Rev. BFH VI R 12/23; Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG dann nicht erfüllt sind, wenn unter Gesamtwürdigung aller tatsächlichen Verhältnisse nicht davon auszugehen ist, dass ein eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt unterhalten wird, sondern der junge Arbeitnehmer weiterhin in den für ihn „fremden“ Haushalt seiner Eltern eingegliedert ist.