Drei Leitsatzentscheidungen hat der BFH diese Woche bekannt gegeben, darunter auch eine zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen.
Das FG Köln hat seine Entscheidungen für März bekannt gegeben. Darunter sind auch zwei beim BFH anhängige Verfahren. Außerdem weist das Gericht auf interessante Verfahren hin, die erstinstanzlich anhängig sind.
Führt der Steuerpflichtige freiwillig Kasseneinzelaufzeichnungen von Barverkäufen wird von der Betriebsprüfung gerne eine auf Grundlage des § 147 Abs. 6 AO bestehende Pflicht zur Vorlage dieser Unterlagen angenommen.
Drei Leitsatzentscheidungen hat der BFH diese Woche bekannt gegeben, darunter ein zur Umsatzsteuer bei Bankenhaftung im Insolvenzfall und zwei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum Vorsteuerabzug einer sogenannten Führungsholding. Nicht unter die Leitsatzentscheidungen hat es ein anderes Urteil aus dieser Woche geschafft, dass allerdings Pendler wenig freuen dürfte: Straßenbenutzungsgebühren haben keinen Einfluss auf die Bestimmung der verkehrsgünstigeren Strecke (BFH12.12.13, VI R 49/13).
Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert ...
Bei der für die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen relevanten Vergleichsrechnung, ob der Arbeitnehmer in dem Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält als er bei ungestörter ...
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