Kann der Zuwendende die pauschale Lohnsteuer nach § 37b EStG auf Aufwendungen für Geschenke i.S. des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG als Betriebsausgabe abziehen? Das FG Niedersachsen meint ja, wenn die Zuwendungsempfänger keine Arbeitnehmer sind. Die Übernahme der Steuer durch den Zuwendenden führt hier zu einer Abgeltung der Versteuerung beim Empfänger. Damit stellt die Pauschsteuer in § 37b EStG eine eigene Lohnsteuer des Zuwendenden dar und kann folglich nicht Teil der Zuwendung sein. Und so fällt dieser ...
Liegen die Voraussetzungen zur Aufhebung oder Änderung eines Steuerbescheides i.S. von § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 Buchst. a S. 3 AO vor, hat die Finanzverwaltung kein Entschließungsermessen mehr und muss antragsgemäß ...
Arbeitgeber-Umlagen an die Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder VBL und an andere umlagefinanzierte Versorgungskassen führen im Zeitpunkt ihrer Zahlung unabhängig davon zu steuerpflichtigem Lohn, ob und in ...
Anhängig ist die von der Verwaltung aufgeworfene Frage des Zeitpunkts der Berücksichtigung eines Auflösungsverlustes wegen nachträglich geltend gemachter Gewährleistungsansprüche.
Über das Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz wurde gegen die BFH-Rechtsprechung rückwirkend ab 2004 gesetzlich klargestellt, dass Aufwand für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein nicht im Rahmen eines ...
Der BFH hat diese Woche fünf Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Darunter ist eine Entscheidung zum Steuerberatungsgesetz, in der es um die Zulässigkeit des gewerblichen Inkassos einer Steuerberatungsgesellschaft ...
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Nach dem FG Baden-Württemberg können tatsächliche Werbungskosten bei Einkünften aus Kapitalanlagen berücksichtigt werden, soweit die Günstiger-Prüfung beantragt wird und es zum Einkommensteuersatz unter 25 % kommt (VIII R 13/13). Hiergegen hat die Verwaltung Revision eingelegt. Ausdrücklich nicht entschieden hat das FG zur Frage, ob angefallenen Werbungskosten auch beim Abgeltungstarif steuermindernd berücksichtigt werden müssen. Hierzu sind bei den FGen Köln (8 K 1937/11) und Münster (unter 6 K 607/11 ...