In die Datenbank von Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster aufgenommen, darunter zur nachträglichen Bildung eines Investitionsabzugsbetrag zum Zwecke des Ausgleichs von Gewinnerhöhungen aufgrund einer Betriebsprüfung, zum Zeitpunkt der Anschaffung eines Wirtschaftsgutes und zur Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen von Barverkäufen.
Drei Leitsatzentscheidungen hat der BFH diese Woche bekannt gegeben, darunter auch eine zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen.
Das FG Köln hat seine Entscheidungen für März bekannt gegeben. Darunter sind auch zwei beim BFH anhängige Verfahren. Außerdem weist das Gericht auf interessante Verfahren hin, die erstinstanzlich anhängig sind.
Führt der Steuerpflichtige freiwillig Kasseneinzelaufzeichnungen von Barverkäufen wird von der Betriebsprüfung gerne eine auf Grundlage des § 147 Abs. 6 AO bestehende Pflicht zur Vorlage dieser Unterlagen angenommen. Weigert sich der Steuerpflichtige wird die Nichtordnungsmäßigkeit der Kassenbuchführung unterstellt und schließlich eine Schätzungsbefugnis abgeleitet. Aber das FG Münster teilt diese Ansicht nicht und nun liegt die Frage beim BFH. Einspruch aktuell hat das entsprechende Einspruchsmuster.
Drei Leitsatzentscheidungen hat der BFH diese Woche bekannt gegeben, darunter ein zur Umsatzsteuer bei Bankenhaftung im Insolvenzfall und zwei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH zum Vorsteuerabzug einer sogenannten ...
Ist auf Grund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ein Steuerbescheid ergangen, der auf Grund eines Rechtsbehelfs des Steuerpflichtigen durch die Finanzbehörde zu seinen Gunsten aufgehoben oder geändert ...
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Bei der für die ermäßigte Besteuerung von Abfindungen relevanten Vergleichsrechnung, ob der Arbeitnehmer in dem Veranlagungszeitraum einschließlich der Entschädigung insgesamt mehr erhält als er bei ungestörter Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erhalten hätte, ist das steuerfreie Arbeitslosengeld mitzuberücksichtigen (FG Sachsen 24.4.13, 1 K 1836/09, Rev. BFH IX R 14/13).