Wer als Privatlehrer Vorschul- und Grundschulkindern Englischunterricht erteilt, kann sich unmittelbar auf die Steuerbefreiung des Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL berufen. Daran ändert auch ein Franchisevertrag nichts, wenn der Privatlehrer als Franchisenehmer die Unterrichtsinhalte selbstständig und eigenverantwortlich festlegt. Die erforderliche pädagogische Befähigung kann sich aus einer langjährigen Tätigkeit als Englischlehrer ergeben (FG Schleswig-Holstein 15.6.15, 4 K 19/15; NZB BFH XI B 61/15).
Die FG Düsseldorf ( 31.8.15, 1 V 1486/15) und Köln (1.9.15, 9 V 1376/15) lehnen vorläufigen Rechtsschutz im Zusammenhang mit der Nachbelastung von Umsatzsteuer bei der Rückabwicklung des Reverse-Charge-Verfahrens in ...
Die Leitsatzentscheidungen dieser Woche sind u.a. ergangen zum Antrag auf Anwendung des Teileinkünfteverfahrens nach § 32d Abs. 2 Nr. 3 S. 1 Buchst. a EStG, zur Korrektur unangemessener Gewinnverteilung bei GmbH & ...
Entgelte für eine private Fachhochschule berechtigen nicht zum Sonderausgabenabzug nach § 10 Abs. 1 Nr. 9 EStG (FG Münster 14.8.15, 4 K 1563/15 E, Rev. BFH X R 32/15).
Vor dem FG Niedersachsen (7 K 128/15) ist erneut ein Verfahren zur steuerfreien Abgeordnetenpauschale in Höhe von 50.448 EUR anhängig. Diesmal macht ein Steuerpflichtiger mit selbstständigen Einkünften geltend, das ...
Das FG Köln hat zu zwei Verfahren das „frische“ Revisionsaktenzeichen mitgeteilt. Es geht um die Abgrenzung steuerverstrickter von nicht steuerverstrickten Aktien i.S. des § 17 EStG bei Girosammelverwahrung und ...
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Aktuelle Entscheidungen der Steuergerichte zeigen, dass neben dem materiellen Steuerrecht vertiefte Kenntnisse des teilweise komplizierten steuerlichen Verfahrensrechts für die Beratungspraxis unerlässlich sind. Einen Kernbereich des Verfahrensrechts bilden die Regelungen über die Festsetzungsverjährung (§ 169 ff. AO). Wir nehmen dies zum Anlass, auf aktuelle Praxisprobleme im Zusammenhang mit den sog. An- und Ablaufhemmungen aufmerksam zu machen.