In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe spannender Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter z.B. zum Widerruf der Wahlrechtsausübung bei Pauschalierung der Lohnsteuer und zur Aufteilung eines Mehrergebnisses nach Betriebsprüfung auf die Gesellschafter einer Gemeinschaftspraxis.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung in Form von überhöhten Mietzahlungen stellt keine Schenkung dar (FG Münster 22.10.15, 3 K 986/13 Erb, Rev. BFH II R 54/15, Einspruchsmuster ).
Ausgleichszahlungen an den geschiedenen Ehegatten im Rahmen des Versorgungsausgleichs können als Werbungskosten abzugsfähig sein (FG Münster 11.11.15, 7 K 453/15 E, Rev. zugelassen).
Eine Zugewinnausgleichsforderung, die vom Erblasser gegenüber dem Erben zinslos gestundet worden war, unterliegt mit dem abgezinsten Wert der Erbschaftssteuer. Gleiches gilt für die vorangegangene Zinsschenkung (FG ...
Der BFH hat für diese Woche seine Leitsatzentscheidungen veröffentlicht. Insbesondere sei auf die Entscheidung zur Besteuerung von Erträgen aus sog. „schwarzen“ Fonds nach dem AuslInvestmG hingewiesen.
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Zuzahlungen des Arbeitnehmers zu den vom Arbeitgeber getragenen Leasingraten, die der Arbeitgeber bei Anwendung der 1 %-Regelung im laufenden Jahr steuermindernd angesetzt hatte, können in der Einkommensteuererklärung bei der Versteuerung nach der Fahrtenbuchmethode nicht berücksichtigt werden (FG Düsseldorf 23.3.15, 15 K 296/15 E; Rev. BFH VI R 50/15, Einspruchsmuster ).