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  • · Fachbeitrag · Umsatzsteuer

    Kein Vorsteuerabzug für den vermeintlichen Kauf eines Blockheizkraftwerks

    | Hat der in betrügerischer Absicht handelnde Verkäufer von vornherein gar nicht die Absicht, die vereinbarte Leistung zu erbringen, kann der Käufer aus der Rechnung auch keine Vorsteuer ziehen. Denn bei der in der Rechnung ausgewiesenen Umsatzsteuer handelt es sich um einen unberechtigten Steuerausweis i.S. von § 14c Abs. 2 S. 2 UStG ( FG Münster 9.12.14, 15 K 4319/12 U, Rev. BFH V R 35/12). |

     

    Der Kläger bestellte ein Blockheizkraftwerk. Später stellte sich heraus, dass er von der Verkäuferin im Rahmen eines betrügerischen Schneeballsystems geschädigt worden war, denn das bestellte Blockheizkraftwerk existierte tatsächlich gar nicht. Dennoch machte er einen Vorsteuerabzug aus der Rechnung geltend. Dies lehnte das FA ab, weil die Verkäuferin von vornherein nicht beabsichtigt habe, dem Kläger ein Blockheizkraftwerk zu liefern. Auch die Klage hatte keinen Erfolg.

     

    Das FG führte aus, dass ein Vorsteuerabzug zwar auch auf Zahlungen vor Ausführung des Umsatzes in Betracht komme. Dies gelte jedoch nur für die „gesetzlich geschuldete Steuer“. Bei der in der Rechnung der Verkäuferin ausgewiesenen Umsatzsteuer handele es sich jedoch um einen unberechtigten Steuerausweis i.S. von § 14c Abs. 2 S. 2 UStG. Es sei davon auszugehen, dass die Verkäuferin von Anfang an weder willens noch in der Lage war, das Blockheizkraftwerk zu liefern, aber gleichwohl den Schein einer zu erbringenden Leistung erwecken wollte. Dies ergebe sich aus dem Gegenstand des Betrugsmodells, das darauf ausgerichtet gewesen sei, dass die Käufer die tatsächliche Existenz der Blockheizkraftwerke nicht hinterfragen und überprüfen. Hierfür sprächen die gleichzeitig abgeschlossenen Miet- und Verwalterverträge mit Partnerunternehmen, wonach sich die Käufer nicht um den tatsächlichen Standort der Anlagen kümmern mussten.

     

    PRAXISHINWEIS | Die Entscheidung ist bereits aus 2014. Aber erst jetzt hat der BFH die Revision zugelassen.

     
    Quelle: ID 43934633