§ 27 Abs. 19 UStG begründet eine Änderungsmöglichkeit der Steuerfestsetzung beim Leistenden, sofern der Leistungsempfänger als Bauträger und zu Unrecht in Anspruch genommener Steuerschuldner nach § 13b UStG seine gezahlte Umsatzsteuer zurückfordert. Die Übergangsregelung ist als verfahrensrechtliche Sonderregelung zu § 174 Abs. 3 AO zu verstehen. Sie ist verfassungskonform und verstößt nicht gegen das aus dem Rechtsstaatsprinzip folgende Rückwirkungsverbot (FG Niedersachsen 29.10.15, 5 K 80/15; Rev.
Die einem mittelbar beteiligten Gesellschafter gezahlten Darlehenszinsen sind nach § 32 d Abs. 1 S. 1 EStG mit 25 % zu versteuern. Ist der mittelbar Beteiligte jedoch Mehrheitsgesellschafter, findet der gesonderte ...
Stellt sich eine angenommene umsatzsteuerliche Organschaft später durch Änderung der Rechtsprechung als falsch heraus, kann kein Vertrauensschutz nach § 176 AO bestehen, wenn kein tatsächliches Verhalten der ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung (BFH 17.9.15, III R 49/13), mit der der BFH die gewinnneutrale Realteilung erleichtert.
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe spannender Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt. darunter z.B. zur Fortführung der AfA im Falle einer mittelbaren Grundstücksschenkung, zur Anerkennung eines ...
Bei der Wertermittlung eines Nießbrauchs für Zwecke der Schenkungssteuer ist die vom Nießbraucher übernommene Verpflichtung zur Zahlung von Tilgungen und Schuldzinsen mindernd zu berücksichtigen. (FG Münster 26.11.
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Das FG Münster hat neu beim BFH anhängige Verfahren bekannt gegeben. Darunter ist auch eines zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine zahnärztliche Kooperationsgemeinschaft steuerfreie Leistungen gegenüber ihren Mitgliedern erbringen kann.