Orientiert sich der für die Übertragung einer Arztpraxis zu zahlende Kaufpreis nicht am Verkehrswert der Praxis, wird der Vertragsarztsitz im Zuge der Übertragung an einen anderen Ort verlegt, erfolgt keine Zusammenarbeit des übertragenden Arztes mit den übernehmenden Ärzten, wird kein Personal übernommen und sind keine sonstigen Bemühungen für eine Überleitung des Patientenstammes ersichtlich, so ist ausnahmsweise nach einer Entscheidung des FG Bremen nicht von einer Übertragung des Praxis- bzw.
Nach Auffassung des FG München ist die Vollverzinsung nach § 233a AO verfassungsgemäß. Die streitbefangene Festsetzung der Nachzahlungszinsen betraf im Streitfall den Zeitraum nach März 2011 bis Juni 2013.
Existiert für das betrieblich genutzte Kfz kein inländischer Bruttolistenpreis und ist das es auch nicht mit einem Modell bau- oder typengleich, für welches ein inländischer Bruttolistenpreis existiert, ist der ...
Die Vorläufigkeitsvermerke hinsichtlich der Nichtabziehbarkeit der Gewerbesteuer als Betriebsausgaben, der beschränkten Abziehbarkeit von Vorsorgeaufwendungen, der Nichtabziehbarkeit von Beiträgen zur Rentenversicherungen als vorweggenommene Werbungskosten und der Kürzung der Beiträge zur Basiskrankenversicherung um Bonuszahlungen der Krankenkasse für gesundheitsbewusstes Verhalten werden aufgehoben (BMF 20.1.17, IV A 3 - S 0338/07/10010 ).
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Wird eine Zweitwohnung ausschließlich privat für Erholungszwecke genutzt, so gilt das nicht als Eigennutzung nach § 23 EStG (FG Köln 18.10.16, 8 K 3825/11, Rev. BFH IX R 37/16).
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Hervorhebenswert sind u.a. zwei Verfahren. Eines behandelt die Frage, ob zinslose Darlehen des Ehegatten zur Tilgung von Verbindlichkeiten eines Betriebs zu passivieren und abzuzinsen sind; ein anderes die steuerliche Anerkennung von Verlusten aus dem Yachtbereich versus Liebhaberei.