Einem Steuerpflichtigen kann kein grobes Verschulden vorgeworfen werden, wenn ihm nachträglich bekannt wird, dass der in den Jahresbescheinigungen seines Schweizer Arbeitgebers ausgewiesene Bruttoarbeitslohn zu hoch war, weil er gezahlte Kinderzulagen enthielt (FG Baden-Württemberg 17.2.17, 4 K 1838/14, Rev. BFH VI R 24/17).
|In Einspruch aktuell wurden neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zur Einkünfteerzielungsabsicht bei absehbarer Unterbrechung des Prognosezeitraums und zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für die ...
Kosten, die einem Steuerpflichtigen aus der Beendigung der Einkünfteerzielung aufgrund einer gescheiterten Investition und zur Begrenzung der vergeblich aufgewendeten Kosten entstehen, können als Werbungskosten ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen für die Grunderwerbsteuer.
Regelmäßig wiederkehrende Ausgaben, die kurze Zeit vor Beginn oder kurze Zeit nach Beendigung des Kalenderjahrs, zu dem sie wirtschaftlich gehören, abgeflossen sind, gelten als in diesem Kalenderjahr geleistet (vgl.
Ein stiller Gesellschafter einer GmbH & atypisch stille Gesellschaft kann den Verlust seiner Forderung gegenüber der GmbH als Inhaberin des Handelsgeschäfts nicht im Zeitpunkt des Eintritts der Wertlosigkeit, sondern ...
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Verzichtet ein Arbeitnehmer auf seine Altersversorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen und stimmt einer Umstellung auf ein beitragsfinanziertes System mit einem geringeren Versorgungsniveau zu, unterliegt die für den Wechsel vom Arbeitgeber gezahlte einmalige Ausgleichszahlung keiner ermäßigten Besteuerung (FG München 26.7.16, 6 K 1608/13; Rev. BFH IX R 12/17 , Einspruchsmuster).