Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zur Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest.
Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann entstehen, wenn eine Person nahestehend wird, dieses eine Beherrschung der Gesellschaft begründet und mangelhafte Altverträge beibehalten werden (FG Sachsen-Anhalt 13.7.
Ein Hundeausführservice wird in hinreichender Nähe zum Haushalt erbracht, wodurch eine Steuerermäßigung nach § 35a EStG als haushaltsnahe Dienstleistung möglich ist (FG Hessen 1.2.17, 12 K 902/16, NZB BFH VI B ...
Eine Salzgrotte dient insbesondere der Erholung und des Wohlbefindens, weshalb die Umsätze nicht dem ermäßigten Steuersatz für Heilbäder unterliegen (FG Hessen 16.3.17, 1 K 1488/15).
Erhält ein Arbeitnehmer für seine direkt abgeschlossene Krankenzusatzversicherung einen Zuschuss vom Arbeitgeber, liegt kein Barlohn, sondern ein Sachbezug vor, der unter die Freigrenze von 44 EUR im Monat fällt (FG ...
In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Abfindung oder Rentner-GmbH – was ist der Königsweg?
Was tun, damit Pensionszusagen für den ausscheidenden Geschäftsführer nicht zum Deal Breaker werden? Das IWW-Webinar am 20.04.2026 stellt Ihnen die zwei gängigen Gestaltungsoptionen vor, zeigt Vor- und Nachteile auf und gibt klare Handlungsempfehlungen. Erläutert am praktischen Fall!
IWW-Webinare Nießbrauch als attraktives Gestaltungsmodell
Der Nießbrauch ist eines der vielseitigsten Instrumente der vorausschauenden Vermögensnachfolgeberatung. Die beiden IWW-Webinare am 22.04.2026 und am 29.04.2026 bieten Ihnen das nötige Spezialwissen, um rechtssicher zu beraten. Bringen Sie sich in nur 2 x 2 Stunden auf den neuesten Stand!
Sind die Geschäftsführergehälter bei einer gemeinnützigen GmbH zu hoch, ist dieses eine Mittelfehlverwendung und führt zur Versagung der Gemeinnützigkeit (FG Mecklenburg-Vorpommern 21.12.16, 3 K 272/13, Rev. BFH X R 5/17).