Bei Entschädigungen wegen Körperverletzung ist zu unterscheiden zwischen Beträgen, die den Verdienstausfall ersetzen und solchen, die als Ersatz für Arzt- und Heilungskosten und die Mehraufwendungen während der Krankheit, sowie als Ausgleich für immaterielle Einbußen in Form eines Schmerzensgeldes gewährt werden. Nur soweit entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit ersetzt werden, besteht eine Steuerpflicht i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Nach Auffassung des FG ...
Bei Entschädigungen wegen Körperverletzung ist zu unterscheiden zwischen Beträgen, die den Verdienstausfall ersetzen und solchen, die als Ersatz für Arzt- und Heilungskosten und die Mehraufwendungen während der ...
Eine wirtschaftliche Unzumutbarkeit (§ 150 Abs. 8 S. 1 AO) liegt vor, wenn der finanzielle Aufwand für die Schaffung der technischen Voraussetzungen für eine Datenfernübertragung in keiner wirtschaftlich sinnvollen ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Berücksichtigung einer zukünftigen Steuerbelastung bei den Wertfeststellungen für Zwecke der Erbschaftsteuer.
Das FG Köln ist der Auffassung, dass § 6a Abs. 3 S. 3 EStG – die Vorschrift befasst sich mit der Teilwertermittlung bei Pensionsrückstellungen – insoweit wegen Unvereinbarkeit mit Art. 3 Abs. 1 GG ...
Schuldzinsen für ein Bauspardarlehen sind nur insoweit als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig, als sie der ursprünglichen Finanzierung der Anschaffungskosten der Immobilie ...
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Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die verlängerte Festsetzungsverjährung bei Steuerhinterziehung eines Miterben.