Ist beim Erwerb eines Grundstückes ein Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage vorhanden, ist der Wert der Gegenleistung nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 GrEStG nicht um dieses Guthaben zu vermindern. Auch insoweit unterliegt der Vorgang vielmehr der Grunderwerbsteuer (FG Köln 17.10.17, 5 K 2297/16, EFG 18, 470; Rev. BFH II R 49/17, ).
Scheiden bei einem Gastronomiebetrieb bestimmte typische Schätzungsmethoden wie Geldverkehrsrechnung, Vermögenszuwachsrechnung, Ausbeutekalkulation, Zeitreihenvergleich aus, können nach einem Urteil des FG ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Entscheidung zur Gemeinnützigkeit eines im Verfassungsschutzbericht des Bundes ausdrücklich erwähnten ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Änderung eines Bescheids über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwerts wegen neuer Tatsachen.
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Nichtverlängerung des Kindergeldanspruchs über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus wegen Dienst im ...
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zu Schätzungsmethoden bei einem Gastronomiebetrieb und zur Vergabe lückenlos fortlaufender Rechnungsnummern bei Einnahme-Überschuss-Rechnung.