20.02.2018 · Nachricht · Steuerbarkeit von Entschädigungen
Steuerpflicht der Verdienstausfallentschädigung bei Arbeitslosigkeit
| Bei Entschädigungen wegen Körperverletzung ist zu unterscheiden zwischen Beträgen, die den Verdienstausfall ersetzen und solchen, die als Ersatz für Arzt- und Heilungskosten und die Mehraufwendungen während der Krankheit, sowie als Ausgleich für immaterielle Einbußen in Form eines Schmerzensgeldes gewährt werden. Nur soweit entgangene oder entgehende Einnahmen aufgrund der verminderten Erwerbsfähigkeit ersetzt werden, besteht eine Steuerpflicht i. S. des § 24 Nr. 1 Buchst. a EStG. Nach Auffassung des FG Köln besteht eine Steuerpflicht in diesen Fällen aber selbst dann, wenn im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses bereits seit mehreren Jahren kein Erwerbsverhältnis mehr besteht, und die Ersatzleistung daher nur potenziell erzielbare Einnahmen aus nicht-selbstständiger Tätigkeit ausgleicht (FG Köln 1.6.17, 10 K 3444/15, Rev. Az. BFH IX R 25/17, Einspruchsmuster ). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ESA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 29,60 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig