Nach Auffassung des FG Baden-Württemberg sind Behandlungskosten nicht neben der Entfernungspauschale als Werbungskosten bei den Einkünften aus nicht-selbstständiger Arbeit zu berücksichtigen. Solche Kosten stellen danach gemäß § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 S. 1 EStG (außergewöhnliche) Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte dar, die als solche gemäß § 9 Abs. 2 S. 1 EStG durch die Entfernungspauschale abgegolten sind (FG Baden-Württemberg 19.1.18, 5 K 500/17; ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die nicht abziehbaren Schuldzinsen und die Berücksichtigung von Verlusten.
In Einspruch aktuell wurden zu einer ganzen Reihe von Verfahren neue Einspruchsmuster eingestellt, darunter u. a. zum Kindergeldanspruch bei mehraktiger Ausbildung (Steuerfachgehilfen mit anschließender Vollzeittätigkeit).
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Berücksichtigung von Fondsetablierungskosten bei modellhafter Gestaltung seit Inkrafttreten von § 15b EStG.
Nach Auffassung des FG Münster verstößt § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 13 EStG weder gegen die Verfassung noch gegen das Unionsrecht. Danach ist der allgemeine Gleichheitssatz nach Art. 3 Abs. 1 GG nicht verletzt.
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Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen krankheitsbedingtem Fristversäumnis bei einer langfristig bekannten Erkrankung ist nicht möglich, da entsprechende Vertretungsvorsorge hätte getroffen werden müssen (BFH 9.4.18, X R 9/18).