Übernimmt ein Arbeitgeber für seine Arbeitnehmer Kosten des Umzugs, stellt sich einkommensteuerlich die Frage, ob ein lohnsteuerpflichtiger Vorteil gewährt wird. Umsatzsteuerlich wird i. d. R. geprüft, ob durch die Übernahme eine umsatzsteuerpflichtige Leistung erbracht wird und ob dem Unternehmen des Arbeitgebers der Vorsteuerabzug aus den übernommenen Rechnungen zusteht. Das FG Hessen hat hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung nun entschieden, dass ein steuerbarer Vorgang nicht anzunehmen und der ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den geminderten Sonderausgabenabzug durch Prämienzahlungen der gesetzlichen Krankenkassen aufgrund von § 53 Abs.
Ein volljähriges behindertes Kind kann kindergeldrechtlich berücksichtigt werden, wenn es i. S. des § 32 Abs. 4 S. 1Nr. 3 EStG außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Übersteigen die kindeseigenen Mittel ...
Gemäß § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1ErbStG sind als sonstige Nachlassverbindlichkeiten u. a. die Kosten, die dem Erwerber unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung des Nachlasses oder mit der Erlangung des Erwerbs entstehen, abzugsfähig. Nicht abzugsfähig sind dagegen Kosten für die Verwaltung des Nachlasses (vgl. § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 3 ErbStG), wobei zur Verwaltung alle Maßnahmen gehören, durch die der Nachlass erhalten, genutzt oder vermehrt wird. Das FG Münster hat aktuell in ...
Eine Zuzahlung, die ein Arbeitnehmer in einer Summe zur Anschaffung eines ihm auch zur Privatnutzung überlassenen betrieblichen Kfz leistet, ist nach einem Urteil des FG Niedersachsen auf die vereinbarte Nutzungsdauer ...
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In zwei aktuellen Heften beleuchtet GStB das Thema „Betriebsveräußerung und Betriebsaufgabe“. Dabei werden häufige steuerliche Fallstricke aufgedeckt und Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt. Anschauliche Fallbeispiele und Praxistipps erleichtern die Umsetzung in die Beratungspraxis.
Ermittelt der Steuerpflichtige berechtigterweise seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung, ist der Umfang der ihn treffenden Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten und folglich auch die Zugriffsbefugnis des FAs nach § 147 Abs. 6 AO auf die Unterlagen und elektronisch gespeicherten Daten begrenzt, die zum Verständnis und zur Überprüfung der für den Steuerpflichtigen geltenden steuergesetzlichen Aufzeichnungspflichten von Bedeutung sind (FG München 18.1.18, 10 K 3036/16, EFG 18, 717; Rev. BFH X R ...