Umstritten ist, ob die Übertragung einer Reinvestitionsrücklage gemäß § 6b EStG von einer Muttergesellschaft auf die Tochtergesellschaft bei der Ermittlung der Überentnahmen wie eine Einlage zu berücksichtigen ist. Nach einem Urteil des FG München (18.3.21, 10 K 1984/18; Rev. BFH IV R 8/21, Einspruchsmuster ) ist die Beschränkung des § 4 Abs. 4a EStG auch bei doppel- und mehrstöckigen Personengesellschaften zu beachten und die Schuldzinsenhinzurechnung gesellschafterbezogen zu bestimmen.
Wie das Urteil des FG Münster vom 28.6.21 (1 K 3391/20 AO; Rev. zugelassen, Einspruchsmuster ) zeigt, ist die Ausübung des Auswahlermessens „angreifbar“. Erhält die Begründung der Prüfungsanordnung keinerlei ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Grundstücksentnahme bei Bestellung von Erbbaurechten.
Bekanntlich sind Verbindlichkeiten gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG grds. mit dem Nennwert anzusetzen und mit einem Zinssatz von 5,5 % abzuzinsen. Ausgenommen von der Abzinsung sind Verbindlichkeiten, deren Laufzeit am Bilanzstichtag weniger als zwölf Monate beträgt, und Verbindlichkeiten, die verzinslich sind oder auf einer Anzahlung oder Vorausleistung beruhen. Das FG Münster (5.5.21, 13 V 505/21; Beschwerde BFH XI B 44/21, Einspruchsmuster ) hat in diesem Zusammenhang in einem Verfahren des vorläufigen ...
Beteiligt sich ein Arbeitnehmer kapitalmäßig an seinem Arbeitgeber, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab, ob die aus dem Engagement erzielten Erträge zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit ...
Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf den Begriff des Grundstücks beim Erwerb eines Familienheims.
28. IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht am 20.11.2026
Bringen Sie Ihr Beratungswissen auf den neuesten Stand. Der IWW-Kongress Praxis Steuerstrafrecht informiert Sie über aktuelle Brennpunkte aus der Betriebsprüfung, dem Ermittlungs- und Steuerstrafverfahren.
Der KI-Hype ist groß. Doch gerade in Rechtsanwalts- und Steuerkanzleien ist Vorsicht angebracht: Was darf wirklich eingesetzt werden? Welche Spielregeln müssen beachtet werden? Das IWW-Webinar am 03.11.2026 gibt Ihnen einen kompakten Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen.
Herbstzeit ist Beratungszeit: Was ändert sich zum Jahreswechsel? Bei welchen Mandaten besteht jetzt Handlungsbedarf? Die IWW-Online-Fachtagung bringt Sie effizient und bequem auf den neuesten Stand. Freuen Sie sich auf namhafte Referenten und holen Sie sich direkt nutzbare Gestaltungstipps!
Erzielt der Steuerpflichtige Einnahmen, die teils für eine Tätigkeit, die unter § 3 Nr. 26a EStG fällt, und teils für eine andere Tätigkeit, die nicht unter § 3 Nr. 12, 26 oder 26a EStG fällt, gezahlt werden, ist nach Auffassung der Finanzverwaltung lediglich für den entsprechenden Anteil nach § 3 Nr. 26a EStG der Freibetrag zu gewähren (BMF 21.11.14, IV C 4 - S 2121/07/0010 :032, BStBl. I 14, 1581, Ziff. 6). Dem ist aktuell das FG Berlin-Brandenburg (12.11.20, 9 K 9167/17, EFG 21, 825; Rev. BFH ...