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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf das Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind bei Feststellung eines Gendefekts nach Vollendung des 27. Lebensjahrs. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Fahrvergünstigungen für Ruhestandsbeamte des Bundeseisenbahnvermögens als Versorgungsbezüge (BFH 11.3.20, VI R 26/18)

     

    • Notwendiger Inhalt eines Feststellungsbescheids nach § 17 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GrEStG (BFH 4.3.20, II R 35/17)

     

    • Rechtskraftwirkung eines BFH-Urteils (BFH 4.3.20, II R 11/17)

     

    • Kindergeld; Anforderungen an die nachvollziehbare Gesamtwürdigung der Umstände bei Abgrenzung zwischen einheitlicher Erstausbildung und Zweitausbildung (BFH 19.2.20, III R 28/19)

     

    • Verwendung von Altersvorsorgevermögen zur Entschuldung einer selbstgenutzten Wohnimmobilie (BFH 12.2.20, X R 28/18)

     

    • Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten (BFH 5.2.20, II R 1/16)

     

    • Zum Eingreifen der Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 6b EStG bei sog. Notfallpraxen (BFH 29.1.20, VIII R 11/17)

     

    • Berücksichtigung eines Verlusts aus dem Verzicht auf ein Gesellschafterdarlehen (BFH 14.1.20, IX R 9/18)

     

    • Kindergeld für ein volljähriges behindertes Kind; Feststellung eines Gendefekts nach Vollendung des 27. Lebensjahrs (BFH 27.11.19, III R 44/17)

     

    • Bauabzugsteuer bei Errichtung von Freiland-Fotovoltaikanlagen (BFH 7.11.19, I R 46/17)

     

    • Investmentsteuerrecht ‒ DBA-Freistellung für Dividenden ‒ anlegerbezogene Betrachtung (BFH 23.10.19, I R 51/16)
    Quelle: ID 46697936