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  • · Nachricht · Umsatzsteuer

    Aufteilung der Pauschalentgelte für Sparmenüs in der Systemgastronomie

    | In einem Verfahren über den einstweiligen Rechtsschutz hat das FG Niedersachsen auch die günstigere Aufteilung nach den verwendeten Wareneinsätzen (sog. Food-and-Paper-Methode) jedenfalls für den Fall als zulässig erachtet, dass Einzelbestandteile in den Sparmenüs den Kunden nicht einzeln angeboten werden und deshalb Einzelverkaufspreise teilweise nicht existierten (FG Niedersachsen 5.10.20, 11 V 112/20, Einspruchsmuster ). |

     

    In der Systemgastronomie ist es üblich, den Kunden auch sogenannte Sparmenüs anzubieten, die sich aus verschiedenen Einzelbestandteilen (Burger, Pommes frites, Getränk etc.) zusammensetzen. Werden diese Sparmenüs als umsatzsteuerlich einheitliche Leistung zum Verzehr außer Haus verkauft, muss das Gesamtentgelt zwischen den Bestandteilen, deren Lieferung mit dem allgemeinen Steuersatz versteuert wird, und denen mit ermäßigtem Steuersatz im Schätzweg aufgeteilt werden. Unklar ist in der Praxis, wie diese Aufteilung vorgenommen werden muss. Nach der Rechtsprechung des BFH ist dabei die einfachstmögliche Berechnungs- oder Bewertungsmethode zu verwenden (BFH 3.4.13, V B 125/12, BStBl. II 13, 973). Bestehen mehrere sachgerechte, gleich einfache Aufteilungsmethoden, kann der Unternehmer zwischen diesen Methoden frei wählen (Abschn. 10.1. Abs. 11 S. 3 UStAE). Bietet der Unternehmer die im Rahmen des Gesamtverkaufspreises erbrachten Leistungen auch einzeln an, ist der Gesamtverkaufspreis ‒ jedenfalls nach Auffassung der Finanzverwaltung ‒ grundsätzlich nach dem Verhältnis der Einzelverkaufspreise aufzuteilen. Daneben sind auch andere Aufteilungsmethoden wie das Verhältnis des Wareneinsatzes zulässig, sofern diese gleich einfach sind und zu sachgerechten Ergebnissen führen (Abschn. 10.1. Abs. 11 S. 4 f. UStAE)

     

    PRAXISTIPP | Die Methoden führen zu unterschiedlichen Ergebnissen, als die Rohgewinnaufschlagsätze insbesondere bei den mitverkauften Getränken wesentlich höher sind als die für die Speisen. Ob die Food-and-Paper-Methode zu sachgerechten Ergebnissen führt, hat das FG offengelassen. Wegen des Streits um die anzuwendende Aufteilungsmethode ist zurzeit bereits ein Klageverfahren bei dem FG München anhängig (Az. nicht bekannt). Bis zur höchstrichterlichen Klärung sollten weiterhin die im jeweiligen Fall günstigste Aufteilungsmethode gewählt und ‒ im Konfliktfall ‒ betroffene Steuerbescheide offengehalten werden.

     
    Quelle: ID 47119245