Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Private Veräußerungsgeschäfte

    Rückwirkung von nach Ablauf der Zehnjahresfrist erfolgten Genehmigungen

    | Soll ein in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet belegenes Grundstück veräußert werden, bedarf dieser rechtsgeschäftliche Vorgang der schriftlichen Genehmigung der betroffenen Gemeinde (§ 144 Abs. 2 Nr. 1 BauGB). In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, ob eine erst nach Ablauf der Veräußerungsfrist des § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG erfolgte Genehmigung auf den Abschluss des Verpflichtungsgeschäfts zurückwirkt. Das FG München hat dies aktuell bejaht mit der Folge, dass das Tatbestand eines privaten Veräußerungsgeschäfts erfüllt ist (FG München 7.11.19, 10 K 2075/18; Rev. BFH IX R 10/20, Einspruchsmuster ). |

     

    PRAXISTIPP | Die Entscheidung des FG steht scheinbar im Widerspruch zu der bisherigen BFH-Rechtsprechung (BFH 2.10.01, IX R 45/99, BStBl. II 02, 10). Hier hatte der BFH entschieden, dass ein privates Veräußerungsgeschäft trotz der zivilrechtlichen Rückwirkung nach § 184 Abs. 1 BGB nicht nach § 23 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerbar ist, wenn innerhalb der Veräußerungsfrist auf der Käuferseite ein vollmachtloser Vertreter gehandelt hat und der Käufer das Rechtsgeschäft dann außerhalb der Frist genehmigt. Die Genehmigung wirkt danach steuerrechtlich nicht auf den Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts zurück. Da der BFH über die NZB die Revision zugelassen hat, darf nun mit Spannung erwartet werden, wie die Konstellation des Streitfalls höchstrichterlich beurteilt wird. Bei abgeschlossenen Sachverhalten sollten betroffene Steuerbescheide offengehalten werden. Ansonsten sollte jeweils geprüft werden, ob das zu genehmigende Geschäft nicht insgesamt nach Ablauf der Veräußerungsfrist abgeschlossen werden kann.

     
    Quelle: ID 46762563