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  • 27.05.2026 · Nachricht · Kirchensteuer NRW

    Verfassungskonformität der Zwölftelungsregelung im Kirchensteuergesetz NRW

    Das FG Münster (24.10.25, 4 K 924/23 Ki; Rev. zurückgenommen, Einspruchsmuster ) hat entschieden, dass die sog. „Zwölftelregelung“ des § 5 Abs. 2 S. 1 KiStG NRW verfassungsgemäß ist. Die Vereinfachungsregelung verstoße insbesondere nicht gegen Art. 4 Abs. 1 GG und Art. 3 Abs. 1 GG.