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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückskauf von erschließungspflichtiger Gemeinde. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Bestimmung des herrschenden Unternehmens i. S. d. § 6a GrEStG bei mehrstufigen Beteiligungen (BFH 28.9.22, II R 13/20)

     

    • Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer bei Grundstückskauf von erschließungspflichtiger Gemeinde (BFH 28.9.22, II R 32/20)

     

    • Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs (BFH 28.9.22, VIII R 6/19)

     

    • Kindergeldanspruch; Wegfall der Arbeitsuchendmeldung i. S. d. § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG (BFH 22.9.22, III R 37/21)

     

    • Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente (BFH 31.8.22, X R 29/20)

     

    • Unterbrechung der Verjährung ‒ Pfändung im Arrestverfahren ‒ schriftliche Geltendmachung des Haftungsanspruchs (BFH 23.8.22, VII R 46/20)

     

    Quelle: ID 48799678