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  • · Fachbeitrag · Erledigte Verfahren

    BFH-Leitsatzentscheidungen

    | Der BFH hat diese Woche seine Leitsatzentscheidungen bekannt gegeben. Hingewiesen sei vor allem auf die Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten und Handakten im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. |

     

    Im Einzelnen:

     

    • Grunderwerbsteuerbefreiung bei Öffentlich-Privater Partnerschaft (BFH 10.4.19, II R 16/17)

     

    • Klagebefugnis bei Verlustfeststellungsbescheid nach § 15b Abs. 4 EStG; Voraussetzungen eines Steuerstundungsmodells i. S. v. § 15b Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 EStG (BFH 6.6.19, IV R 7/16)

     

    • Rückstellung für die Kosten der Aufbewahrung von Mandantendaten (und Handakten) im DATEV-Rechenzentrum bei einer Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft (BFH 13.2.19, XI R 42/17)
    Quelle: ID 46070357